Kraftstoffkennzeichnung - Infoblatt
B7 Aufkleber gelten auch für B0
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Seit 12. Oktober 2018 muss das Kraftstoffkennzeichen auf allen Tankstellen an allen Zapfsäulen und Zapfpistolen für Benzin, Diesel, Wasserstoff, Erdgas, Flüssigerdgas und Flüssiggas sowie auf allen neu zugelassenen Fahrzeugen angebracht sein.
Jeder Kraftstoffart ist eine geometrische Form zugeordnet. Der B7 Aufkleber gilt auch für B0.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt.
In der Unterlage von FuelsEurope, dem Dachverband der Mineralölindustrieunternehmen in Brüssel finden Sie weitere Infos zum Thema. In Österreich war für die konkrete Umsetzung der Zapfsäulenaufkleber und Zapfpistolenaufkleber die ÖNORM 16942 wesentlich. Weitere Infos finden Sie unter: www.fuel-identifiers.eu