Agrarhandel, Landesgremium

Export-News

Lesedauer: 1 Minute

Ausweitung der Nutzung von TRACES für den Export

Der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie hat unser Bundesgremium informiert, dass die Europäische Kommission laut E-Mail vom 15.10.2019 dem deutschen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitgeteilt hat, dass fortan die Nutzung von TRACES für die Zertifizierung aller abgestimmten 17 EU-RF (EU-Russische Föderation) und 13 EU-ZU (EU-Zollunion) Veterinärzertifikate möglich ist. Außerdem ist die TRACES Nutzung nicht mehr nur auf einige Regionen und bestimmte Grenzkontrollstellen begrenzt, sondern steht fortan für die Einfuhr über jede russische Grenzkontrollstelle zur Verfügung.

Veterinärzertifikate, die in TRACES erstellt werden, müssen zusätzlich mindestens als Englische und Russische Version (nicht auf Sicherheitspapier) ausgedruckt werden und durch den amtlichen Tierarzt unterzeichnet und gesiegelt werden.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit die in TSN hinterlegten Veterinärzertifikate für die Ausfuhr in die Russische Föderation wie bisher zu verwenden. In dem Fall ist der Ausdruck auf Sicherheitspapier nach wie vor erforderlich.

 

Ausfuhr von Schweinefleisch nach Belarus

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat uns mit E-Mail vom 15.10.2019 nachstehende aktuelle Informationen bezüglich der Zertifizierung von Schweinefleisch nach Belarus übermittelt.

Die EU-Kommission hat sich mit Schreiben SANTE/D3/JB/mh(2019)5720382 vom 16.09.2019 an Belarus gewandt und sprach u. a. die derzeitige Zertifizierungspraxis von Schweinefleischexporten nach Belarus an. Demnach akzeptiert Belarus die Verwendung des EU-ZU Veterinärzertifikates für Schweinefleisch nicht mehr, weil die Russische Föderation den Regionalisierungsanhang zum Veterinärzertifikat für ASP eingeführt hat. Grund dafür ist, dass Belarus selbst noch Importverbote gegen die EU-Mitgliedstaaten mit ASP Fällen aufrecht hält und bislang keine Regionalisierung für diese Mitgliedstaaten akzeptiert.

Gleichwohl zeigt Belarus keine Bereitschaft für bilaterale Verhandlungen über Veterinärzertifikate mit der EU. Das führt dazu, dass Exporteure, das von Belarus vorgegebene EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) Einfuhrzertifikat Nr. 23 nutzen müssen, welches Anforderungen enthält, die über internationale Empfehlungen hinausgehen.

Die EU-Kommission wird sich weiter für eine Regionalisierungs-Vereinbarung und Überarbeitung der EAWU Einfuhrzertifikate einsetzen.

 

Stand: 08.12.2020

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