Abfall- und Spendendaten der Lebensmittelunternehmer - Datenveröffentlichung § 11a AWG
Lesedauer: 1 Minute
Wie Ihnen sicherlich mittlerweile bekannt ist, hat das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität) die Abfall- und Spendendaten der Lebensmittelunternehmer samt zugehöriger Unternehmernamen im Internet veröffentlicht (siehe hier). Da das Laden der Daten einige Zeit in Anspruch nehmen kann, übermitteln wir Ihnen ein Teil-Screenshot in der Anlage.
Wir haben das BMK bereits vor einiger Zeit auf den Umstand hingewiesen, dass die Veröffentlichung der Daten in Kombination mit den Namen das Grundrecht auf Datenschutz der Unternehmer verletzt und die Unternehmen zusätzlich als Lebensmittelverschwender in der Gesellschaft darstellt, da keine Bezugsgrößen angegeben werden und Gründe für den Anfall des Abfalls nicht bekannt gegeben werden dürfen.
Unser datenschutzrechtliches Gutachten, welches bestätigt, dass diese namentliche Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellt, haben wir dem BMK weit vor der Veröffentlichung vorgelegt. Völlig unbeeindruckt davon hat sich das BMK dazu entschieden, trotzdem alle Namen mitzuveröffentlichen (bei Einzelunternehmen ist der Vor- und Familienname für die breite Öffentlichkeit ersichtlich). Laut dem BMK stellt dies scheinbar das gelindeste Mittel (d.h. der kleinstmögliche Eingriff in die Rechte der Betroffenen) dar, um die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Dies ist u.E. ein völliger Unsinn: Weder wurden Daten über die Verschwendung erhoben („Abfall“/“Verderb“-Buchungen bedeuten schließlich nicht unbedingt Verschwendung), noch hilft die Veröffentlichung der erhobenen Daten und Namen der Reduktion von Lebensmittelverschwendung. Eine Hilfe wären steuerliche Begünstigung für Lebensmittelspenden sowie lebensmittelrechtliche Erleichterungen des Spendenprozesses.
Als Ihre gesetzliche Interessensvertretung können wir freilich derartiges Unrecht nicht unkommentiert lassen (s. Offener Brief an Ministerin Gewessler) und möchten darüber hinaus betroffene Unternehmen bei der Bekämpfung dieses Vorgehens unterstützen. Dies wäre durch Einreichung einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde möglich. Dabei würden wir selbstverständlich auch Kontakte zu Rechtsanwälten zur Verfügung stellen, zur weiteren Unterstützung überprüfen wir derzeit Möglichkeiten, allfällige Kosten in Verbindung mit der Beschwerde oder einer nachgelagerten Verfahrensführung für Sie zu übernehmen. Um das Ausmaß der Interessenten abschätzen zu können, bitten wir Sie daher, bei bestehendem Interesse, uns unter agrarhandel@wko.at zu kontaktieren. Zu Ihrer Einschätzung Ihrer Erfolgschancen übermitteln wir Ihnen unser Gutachten im Anhang.
Zusätzlich dazu treten wir mit der Bitte an Sie heran, uns über allfällige negative Reaktionen aus Ihrem Umfeld aufgrund der Veröffentlichung, vor allem in Verbindung mit der namentlichen Veröffentlichung, informieren.