Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Lebensmittelkennzeichnung: Allgemeine Bestimmungen

Loskennzeichnung, Fertigpackungen, Alkoholangaben, tiefgefrorene Lebensmittel und Portionsgrößen

Lesedauer: 1 Minute

Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln für Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller und für das Nahrungs- und Genussmittelgewerbe.

Loskennzeichnungsverordnung
(BGBl II 230/2014 idgF)
Letzte Änderung: 17.9.2014


Durch die LoskennzeichnungsV umgesetzter EU - Rechtsakt

Loskennzeichnungsrichtlinie
Angaben und Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt (RL 2011/91/EU)
Letzte Änderung: 13.12.2011


Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierte Ernährung
Verordnung (VO (EU) 609/2013) über Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierte Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EG, der RL 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG, der RL 2009/39/EG sowie der VO (EG) 41/2009 und 953/2009
Letzte Änderung: 20.1.2021


Alkohol in Backerzeugnissen
Empfehlung des BMG (BMG-75210/0027-II/B/13/2014)
Letzte Änderung: 24.7.2014


Alkohol in Schokoladeerzeugnissen
Empfehlung des BMG (BMG-75210/0027-II/B/13/2014)
Letzte Änderung: 24.7.2014


Tiefgefrorene Lebensmittel
Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (BGBl 201/1994 idgF)
Letzte Änderung: 19.3.1994


Fertigpackungsverordnung
FPVO (BGBl 867/1993 idgF)
Letzte Änderung: 20.4.2009, BGBl II 115/2009  


Durch Fertigverpackungsverordnung umgesetzter EU-Rechtsakt:

Fertigpackungs- Richtlinie
Richtlinie (RL 76/211/EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen
Letzte Änderung: 20.6.2019

Für Fertigpackungen festgelegte Nennfüllmengen
Richtlinie (RL 2007/45/EG) zur Festlegug von Nennfüllmengen in Fertigpackungen
Letzte Änderung: 5.9.2007


Portionsgrößen für alle Alters- und Lebensmittelgruppen
Zielgruppenspezifische Portionsgrößen aller Alters- und Lebensmittelgruppen der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung (ÖGE)


Alle Rechtsauskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen erteilt. Die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe übernimmt jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskünfte keine Haftung.

Stand: 21.05.2024

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