Holzbau, Landesinnung

WIR für neue Strategien

Wir haben für unsere Branche erreicht: Wissensvorsprung durch neue Veranstaltung UPDATE HOLZBAU.

Lesedauer: 3 Minuten

15.11.2023

Die Welt dreht sich immer schneller. Die Technik entwickelt sich rasant weiter und Recht und Normen reagieren darauf. Die Gesellschaft ändert sich und Mitarbeiter haben neue Bedürfnisse. Die Schlagworte Start-up, Innovation, Globalisierung und Export sind auch im Holzbau wichtige Themen. Landesinnungsmeister Josef Frauscher sieht diesen schnellen Fortschritt als Potenzial, das genutzt werden kann: „Jede neue Idee ist eine Chance für uns. Wenn wir als Branche gemeinsam denken und handeln, können wir diese Chancen auch nutzen!“ 

Eine Voraussetzung dafür ist, dass die oberösterreichische Holzbaubranche am Puls der Zeit bleibt. Nur so kann die Qualität des Holzbaus und damit auch seine Akzeptanz in der Gesellschaft insgesamt gesteigert werden. Auch die rechtliche Absicherung ist ein großes Thema. Was vor 20 Jahren noch als aktueller Stand der Technik galt, kann heute schon ein Planungsfehler sein. Diese Dinge muss man als Holzbaumeister und Planer wissen, um das eigene Unternehmen stetig weiterzuentwickeln.  

Genau aus diesem Grund ist es LIM Josef Frauscher wichtig, dass neue Informationen und aktuelles Wissen für alle Mitglieder der Branche zugänglich sind. Eine gute Möglichkeit, diesen Austausch zu fördern und auch die Zusammenarbeit untereinander zu stärken, ist die jährliche Veranstaltung UPDATE HOLZBAU. „Computer und Smartphones brauchen ständig Updates, um fehlerfrei zu funktionieren. Holz ist genauso modern und das Update Holzbau ist eine super Sache, um im Holzbau vorne dabei zu bleiben!“ sagt Josef Frauscher. 

Seit drei Jahren gibt es das neue Veranstaltungsformat nun schon. Im Zuge eines Nachmittags informieren namhafte Experten über die wichtigsten und aktuellsten Themen im Holzbau. Dabei werden rechtliche, betriebswirtschaftliche und technische Aspekte besprochen, sodass ein ganzheitliches Bild des aktuellen Standes im Holzbau vermittelt wird. Damit auch ein wertvoller Austausch unter den Teilnehmern stattfinden kann, richtet sich die Veranstaltung an Holzbauunternehmen, gemeinnützige und gewerbliche Bauträger, Architekten und (planende) Baumeister. 

Stets voller Ideen, setzt sich Landesinnungsmeister Josef Frauscher dafür ein, dass dieser Informationsfluss auch bei den wichtigsten Akteuren in der Branche ankommt: „Gerade für die Mitglieder der Landesinnung, die jeden Tag im Holzbau arbeiten, ist es essentiell, up-to-date und erfolgreich zu bleiben. Das möchte ich als Zimmerer unterstützen!“


Gut ausgebildete und kompetente Lehrlinge sind einer der wichtigsten Faktoren für ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen. Lehrlinge sollen gut integriert im Unternehmen das Wissen und die Fähigkeiten der erfahrenen Kollegen aufnehmen können und unter deren Anleitung in der Praxis begreifen und anwenden dürfen. Leider schiebt das Jugendschutzgesetz einen unüberwindbaren Riegel vor diese gängige Art der Praxisausbildung.  

Das Kinder- und Jugend-Beschäftigungsgesetz verhindert mit den aktuellen Bestimmungen zur Arbeitszeit die aktive Einbindung der Lehrlinge bei Arbeiten, die eine längere Anwesenheit am Arbeitsort (zB Montage/Messeauftritt/Firmenevent) erfordern könnten.

Ein Beispiel: Ein Lehrling begleitet einen Profi zum Zwecke der Ausbildung im Praxiseinsatz zu einer Montage/Baustelle. Die Anreise erfolgt mit dem firmeneigenen Transporter. Vor Ort verzögert sich der Montageprozess und erfordert eine über das rechtliche Maß hinausgehende Anwesenheit, da die Fertigstellung noch am selben Tag erfolgen soll und keine weitere Anreise mehr wirtschaftlich sinnvoll ist. Was macht der Mitarbeiter mit dem Lehrling? Hier wäre eine wirtschaftlich sinnvolle Regelung wichtig. 

Weiters ver- und behindern die rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutzgesetz die praxisgerechte Ausbildung an den vorhandenen Maschinen und Gerätschaften, da der Zugang (Ausbildung am Gerät) erst mit 16 Jahren erlaubt ist und auch nur unter Aufsicht eines Ausbildners erfolgen darf. Außerdem wird die Eigenverantwortung der Jugendlichen negiert, da die gesamte Verantwortung und Haftung auf den Unternehmer abgewälzt werden. Hier wäre ein Zugeständnis an die Fähigkeiten der Jugendlichen erforderlich, da ansonsten die Volljährigkeit eine neue Grundvoraussetzung für die weitere sinnvolle Lehrlingsausbildung darstellen würde. 

Jugendliche dürfen mit 15 bereits die Führerscheinausbildung beginnen und Fahrstunden nehmen, eigenständig ein Fahrzeug (unter Aufsicht) lenken – in Zukunft wahrscheinlich auch LKWs –, mit 16 ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen, dem Gesetz nach ab 14 auch bereits Kinder kriegen und die Entscheidung zu einer Abtreibung treffen, bis 24 Uhr fortgehen und Alkohol trinken. Warum werden diese Zugeständnisse im Privatbereich für den Jugendlichen in der Arbeitswelt komplett gestrichen? Dieser überzogene Schutz im Arbeitsrecht gehört adaptiert und an die aktuellen Gegebenheiten der Wirtschaft angepasst. Es kann nicht sein, dass Jugendlichen Rechte, die sie im Privatbereich zugestanden bekommen, im Arbeitsleben genommen werden.


Anhang:

Ausgehrecht in Oberösterreich:

  • Unter 14 Jahren von 5 bis 22 Uhr
  • Zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 24 Uhr
  • Ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung

Unter 16 Jahren in Begleitung einer Aufsichtsperson ohne zeitliche Begrenzung, wenn die/der Jugendliche dabei nicht besonderen Gefahren oder schädlichen Einflüssen ausgesetzt und ihr/sein Wohl nicht gefährdet ist.


Unsere Forderungen für Oberösterreich

Zusätzlich zu den Themen für unsere Branche gibt es eine Reihe von überregionalen Forderungen – zur Standortsicherung und zum Wohl unseres Landes. Was unsere Wirtschaft jetzt braucht, lesen Sie hier.