Ausbildungen im Bereich Holzbau
Informationen zu den Lehrberufen und zur selbständigen Tätigkeit als Holzbau-Meister
Lesedauer: 2 Minuten
Lehrberufe
Zimmerei
Dieser Lehrberuf beinhaltet alles, was die Zimmerei ausmacht. Endscheidest Du Dich für den dreijährigen Lehrberuf Zimmerei, beginnst Du eine duale Ausbildung, in der Fachwissen mit handwerklichem Geschick kombiniert wird.
Das Berufsbild der Zimmerer/Zimmerinnen beinhaltet: Anfertigen von Holzkonstruktionen und Holzbauten; Herstellen von Dachstühlen, Fußböden, Decken, Wandverkleidungen, Balkonen oder Terrassen; Produktion von Bauteilen für Fertigteilhäuser und deren Isolierung mit Wärme-, Schall oder Brandschutzplatten.
Zimmereitechnik
Die Zimmereitechnik ist ein neuer vierjähriger Lehrberuf, in dem Du alle Ausbildungsinhalte des Lehrberufs Zimmerei erlernst. Zusätzlich werden Dir in der Zimmereitechnik auch planerische, technische und kalkulatorische Kenntnisse vermittelt.
Der Lehrberuf Zimmerei wird um Tätigkeiten wie z.B. Arbeiten an der Abbundmaschine, Projektplanung und Auftragsabwicklung, Erstellen von Konstruktionszeichnungen sowie Abbund-, Fertigung- und Montageplänen mit EDV-Programmen ergänzt.
Lehre mit Matura
Dein Vorsprung im Beruf! Bist Du praktisch veranlagt, begabt und gleichzeitig an Allgemeinbildung interessiert? Dann kannst Du Lehre und Matura parallel absolvieren!
Deine Vorteile: Du hast sowohl eine abgeschlossene Berufsausbildung als auch die Berechtigung zu studieren. Die Berufsmatura umfasst insgesamt vier Teilbereiche: Deutsch, Mathematik, eine lebende Fremdsprache sowie einen Teilbereich aus dem eigenen Berufsbild.
Selbständige Tätigkeit als Holzbau-Meister
Der Holzbau-Meister ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Holzbau-Meister (vormals Zimmermeister) zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe ist seit der Novelle der Gewerbeordnung 2002 Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Prüfungsordnungen für alle Handwerke und reglementierte Gewerbe.
Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Der Eintragungsfähige Meistertitel
Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.
>> Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel
Informationen für Lehrbetriebe
Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe
Diese Ausbildungsmappe beinhaltet praktische Hinweise zur Lehrlingsauswahl und -aufnahme sowie zum ersten Lehrtag und fasst die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Lehrlingsausbildung zusammen.
Ausbildungs-Dokumentationen und –Leitfäden für die Lehrberufe Zimmerei und Zimmereitechnik
Die Ausbildungsleitfäden geben einen klaren Überblick über die Ausbildungsziele, Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die in den beiden Lehrberufen vermittelt werden.
Zusätzlich wurden zahlreiche Beispiele und Tipps aus dem Bereich der Lehrlingsausbildung von erfolgreichen Praxisbetrieben gesammelt.
Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen- was ist zu beachten?
» Allgemeine Informationen
Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern
» Ansprechpartner und Kontaktdaten
Stand: 21.01.2021