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Merkblatt zur Abgasklassenkennzeichnungsverordnung in IG-L Sanierungsgebieten

Merkblatt und Rundschreiben zum Download

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Das Immissionsschutzgesetz–Luft (IG-L) sieht vor, dass in Gebieten, in denen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten worden sind („IG-L-Sanierungsgebiete“) - differenziert nach Abgasklassen - Fahrverbote für Kfz verhängt werden können. Die konkrete Vorschreibung der Verkehrsbeschränkungen erfolgt in den Bundesländern durch Verordnungen des jeweiligen Landeshauptmanns. 

    "Umwelt-Plakette" zur Kennzeichnung

    Um die Administration allfälliger „Umweltzonen“ zu erleichtern, schreibt die IG-L-Novelle 2010 (BGBl. I Nr. 77/2010) eine österreichweit einheitliche Kennzeichnung für Kfz vor, die in den Umweltzonen betrieben werden. Die konkreten Details zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit der „Umwelt-Plakette“ werden in der „Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung“ zum IG-L (BGBl. II Nr. 120/2012 idgF BGBl. II Nr. 248/2012) näher geregelt.

    Fahrverbote: Fristen

    Besondere Bedeutung erhält diese „Abgasklassen- Kennzeichnungsverordnung“ nun dadurch, dass in Wien sowie in Teilen von Niederösterreich in Sanierungsgebieten stufenweise Fahrverbote für LKW der EURO-Klassen 0 und älter, sowie 1 (und in einem weiteren Schritt allenfalls auch die Klasse 2) verhängt werden sollen.

    Dazu steht aktuell folgender Stufenplan in Verhandlung:
    Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse N bis inkl. EURO 1: ab 1. Juli 2014
    Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse N bis inkl. EURO 2: ab 1. Jänner 2016

    ACHTUNG: Alle Fahrzeuge der Fahrzeugklasse N, welche nicht vom geplanten Fahrverbot betroffen sind, müssen mit der Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette versehen sein, wenn sie im betroffenen Sanierungsgebiet weiter fahren wollen.

    EMPFEHLUNG: Es wird daher vermutlich in Ostösterreich ab Kundmachung dieser Landesverordnungen eine verstärkte Nachfrage nach Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten bei § 57a KFG-ermächtigten Betrieben erwartet. Es empfiehlt sich daher, sich rechtzeitig einen entsprechenden Plakettenvorrat anzulegen.

    Merkblatt und Rundschreiben

    Nähere Informationen finden Sie hierfür im Merkblatt.

    Für die Einstufung der Abgasklasse für Fahrzeuge, wurde 2012 ein Rundschreiben des zuständigen Lebensministeriums veröffentlicht. Auch dieses finden Sie in der Anlage.

    Stand: 03.10.2019

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