EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Aktuell: Förderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
Lesedauer: 1 Minute
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) fördert die Erweiterung und den Neubau von Anlagen durch Investitionszuschüsse (§§ 56, 56a, 57, 57a EAG). Photovoltaikanlagen (mit Stromspeichern), Biomasse- sowie Wasser- und Windkraftanlagen können eine solche Förderung erhalten.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) fördert die Erweiterung und den Neubau von Anlagen durch Investitionszuschüsse (§§ 56, 56a, 57, 57a EAG). Photovoltaikanlagen (mit Stromspeichern), Biomasse- sowie Wasser- und Windkraftanlagen können eine solche Förderung erhalten.
Pro Technologie finden mehrmals jährlich Fördercalls statt an diesen über die Website der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) teilgenommen werden kann. Der erste Fördercall startet am 23.3.2023 um 17:00 Uhr.
Übersicht der Fördercalls
- März: Erster Fördercall von 23.3.-6.4.2023
Hinweis: Aufgrund des großen Andrangs und der damit verbundenen längeren Antwortzeiten der Onlineplattform der OeMAG ist die Vervollständigungsfrist der ab 23.3.2023 gezogenen Tickets bis zum 6. April 2023 (Ende des Fördercalls) verlängert. Der Zeitpunkt der Vervollständigung der Antragsdaten hat keinen Einfluss auf die Reihung ⇒ Weitere Informationen - Juni: Zweiter Fördercall von 14.6.-28.6.202
- August: Dritter Fördercall von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B
- Oktober: Vierter Call von 9.10.-23.10.2023
Weitere Informationen
Nähere Informationen
- Bundesgesetzblatt: EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom – EAG-IZV
- EAG-Abwicklungsstelle: Informationen und Termine
- Klimaministerium: Investitionszuschüsse nach dem EAG
- OeMAG: Leitfaden zur Antragsstellung
- OeMAG: Häufig gestellte Fragen - FAQs
- OeMAG: In vier Schritten zum Investitionszuschuss
Kontakt für Rückfrage
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16
A-1090 Wien
Telefon: +43 5 787 66 10
Fax: +43 5 787 66 99
E-Mail für Anfragen zum EAG: eag@oem-ag.at