Ehrung für langjährige Mitgliedschaft bei wechselnder Rechtsform
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Wie Ihnen sicher bekannt ist, ehren die vom Branchenverbund Bauwirtschaft betreuten Landesinnungen Mitglieder für ihre langjährige ununterbrochene Mitgliedschaft (25-jährige, 35-jährige, 40-jährige, 50-jährige, 60-jährige, etc.). Verbunden damit sind auch umfangreiche mediale Aktivitäten wie Presseaussendungen und PR-Berichte, um auf die Leistungsfähigkeit und Schlagkraft unserer langjährigen Mitgliedsbetriebe deutlich hinzuweisen. - In unserer EDV sind aber grundsätzlich nur die aktuellen Daten unserer Mitgliedsbetriebe gespeichert. Insbesondere wird als „Gründungsdatum“ das Datum der Ausstellung/Rechtskraft des (aktuellen) Gewerbescheines gespeichert und es kann daher nur dieses abgefragt und EDV-mäßig verarbeitet werden.
Problematisch ist dies vor allem dann, wenn es im Laufe der Jahre zu einer Änderung der Rechtsform (z.B. Umwandlung von einem Einzelunternehmen in eine GmbH) und somit zu einer „neuen“ Mitgliedschaft kam. Hatte also ein aufrechtes Mitglied bereits vorher eine Gewerbeberechtigung, findet diese hinsichtlich der Dauer der Mitgliedschaft bei einer EDV-Abfrage keine automatische Berücksichtigung!
Sollten Sie also eine Ehrung für Ihre langjährige ununterbrochene Mitgliedschaft unter Einbeziehung vorheriger Mitgliedschaften wünschen, so ist zeitgerecht ein entsprechender Antrag möglichst unter Beibringung von Unterlagen an Ihre Landesinnung zu richten.
Stand: 07.02.2020