Selbständigkeit
Informationen für Dachdecker, Glaser und Spengler
Lesedauer: 2 Minuten
Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Dachdecker
Selbstständige Tätigkeit als Dachdecker
Der Dachdecker ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Dachdeckers zu finden:
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
- Dachdecker-Meisterprüfungsordnung
Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Glaser
Selbstständige Tätigkeit als Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
Der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer zu finden:
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
- Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer-Meisterprüfungsordnung
- Konsolidierte Fassung:
Hinweis: Im Folgenden finden Sie den konsolidierten Text der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer-Befähigungsprüfungsordnung. Dieses Dokument dient lediglich der Information. Es ist rechtlich unverbindlich. Der rechtlich verbindliche Text ergibt sich aus den jeweiligen Kundmachungen. - Stammfassung:
Kundmachung vom 30.01.2004, in Kraft mit 01.02.2004 - Änderungen:
Kundmachung vom 30.12.2014, in Kraft mit 01.01.2015
- Konsolidierte Fassung:
Selbstständige Tätigkeit als Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger
Der Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Glasbläsers und Glasinstrumentenerzeugers zu finden:
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Selbstständige Tätigkeit als Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler
Der Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler zu finden:
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Spengler
Selbstständige Tätigkeit als Spengler
Der Spengler ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Spenglers zu finden:
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
- Spengler-Meisterprüfungsordnung
- Rechtslage ab 01.07.2023
- Rechtslage bis 30.06.2023
- Stammfassung:
Kundmachung vom 30.12.2011, in Kraft mit 01.01.2012 - Änderungen:
Kundmachung vom 30.07.2014, in Kraft mit 01.08.2014
Selbstständige Tätigkeit als Kupferschmied
Der Kupferschmied ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Kupferschmieds zu finden:
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Prüfungsordnungen für alle Handwerke und reglementierte Gewerbe.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und „staatlich geprüft“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Mehr Infos zum Gütesiegel
Der Eintragungsfähige Meistertitel
Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.
Mehr Infos zum eintragungsfähigen MeistertitelStand: 19.09.2022