Blick von unten auf eine Person mit blauem T-Shirt, die auf Leiter steht und zwischen Holzbalken hervorlugt
© Christian Vorhofer | WKO

Begutachtungsverfahren betreffend Befähigungsprüfungsordnungen

Möglichkeit zur Stellungnahme

Lesedauer: 1 Minute

12.12.2024

Aktuelle Begutachtungsverfahren


Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher-Befähigungsprüfungsordnung

Novelle Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher-Befähigungsprüfungsordnung; Verhältnismäßigkeitsprüfung

Gemäß § 24 und § 352a Abs. 2 GewO 1994 hat die Wirtschaftskammer Österreich den Prüfungsstoff für die nach § 18 Abs. 1 GewO 1994 abzulegende Befähigungsprüfung sowie nähere Bestimmungen betreffend Beisitzer, Anforderungen an diese und Kostentragung durch Verordnung festzulegen. Die Befähigungsprüfung muss den Qualifikationsanforderungen gemäß § 20 Abs 1 GewO 1994 entsprechen. 

In der Prüfungsordnung sollen die Beschreibungen der nachzuweisenden Lernergebnisse auf die Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens gemäß dem Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016, Bezug nehmen. Diesen gesetzlichen Anforderungen wird mit der Neufassung der Verordnung Rechnung getragen.

Nachstehend finden Sie die Novelle samt Erläuterungen und Verhältnismäßigkeitsprüfung.



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