SOLAS-Anforderungen für die Massebestimmung von Seecontainern
Wiegen von Containern ab 1.7.2016
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Ende 2014 hat die International Maritime Organization (IMO) Änderungen der "Safety of Life at Sea Convention" (SOLAS-Übereinkommen) angenommen, die die Gewichtsverifizierung von beladenen Exportcontainern verlangt. Mit 1. Juli 2016 traten in allen Unterzeichnerstaaten diese Änderungen des SOLAS-Übereinkommens in Kraft, gemäß denen Container nur auf Seeschiffe verladen werden dürfen, wenn die verifizierte Bruttomasse vorliegt.
Sicherheit als Begründung für die neue Regelung
Diese Ergänzung des SOLAS-Übereinkommens soll Ladungsverluste bei Seecontainern verhindern und die Schiffssicherheit im Hinblick auf die Stabilität verbessern. Als Instrument für die Umsetzung hat der IMO-Schiffssicherheitsausschuss (MSC) im November 2014 Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern beschlossen. Alle Parteien, die in den internationalen Transport von Seecontainern involviert sind – Versender, Spediteure, Verpacker, Reeder, schiffsbuchende Verfrachter und Seeterminalbetreiber - müssen somit Maßnahmen zur Erfüllung der neuen SOLAS-Regelung ergreifen.
Zur Begründung für diesen Schritt heißt es, falsche oder nicht vorhandene Gewichtsangaben von Containern stellten eine zunehmende Gefahr für Schiffe, Besatzungen, Hafenarbeiter und Transportdienstleister dar. Außerdem führten ungenaue Gewichtsangaben zu Problemen beim Zoll. Somit muss das Gewicht jedes beladenen Containers vor der Verschiffung durch Wiegen ermittelt und vom Versender dem Terminal oder der Reederei mitgeteilt werden. Diese Angaben sind dann Bestandteil der Schiffspapiere.
Zwei Berechnungsmethoden möglich
"Als Bedingung für die Verladung an Bord eines Schiffes soll der Verlader das Bruttogewicht eines Containers nachweisen", heißt es in der neuen SOLAS-Regelung. Um das Gewicht festzustellen, können die Versender zwischen zwei Optionen wählen. So wird entweder der komplette beladene Container gewogen oder das Gewicht aus den Einzelangaben der transportierten Ware, sämtlichem Verpackungs- und Füllmaterial und dem Leergewicht des Containers berechnet.
Damit diese Berechnungsmethode angewendet werden kann, sind gewisse Voraussetzungen und eine Zertifizierung des Verladers notwendig. Verantwortlich für die Bestimmung und rechtzeitige Übermittlung des Gewichts ist allein der Verlader, auch wenn eine Reihe von Dienstleistern in den Prozess eingebunden ist. Die zulässigen Gewichtsgrenzen sind einzuhalten und ein überladener Container darf nicht auf ein Schiff verladen werden.
Weiterführende Infos
Informationen zu SOLAS-Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Containern finden Sie auch auf der Homepage des BMK.
Auf der Website des World Shipping Council finden Sie die entsprechenden SOLAS-Bestimmungen, die vom IMO-Schiffssicherheitsausschuss herausgegebene Richtlinien zur Umsetzung sowie eine vom World Shipping Council erstellte Zusammenfassung der neuen Regelungen.
Stand: 25.03.2024