Ausbildungsordnung (RIS)
Rechtsvorschrift für die Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung
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Das Lehrberufspaket 1/2021 wurde veröffentlicht und trat am 1. Mai in Kraft. Darin wurde die Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung geändert (BGBl II Nr. 198/2021):
Erläuterung:
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2017/2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt, wurde es notwendig die bestehende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Binnenschiffer/Binnenschifferin dieser Richtline anzupassen. Mit der Richtlinie wird ein harmonisiertes System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen festgelegt, welches für alle Mitglieder einer Decksmannschaft gilt, die auf den Binnenwasserstraßen der Europäischen Union arbeiten, um ihnen den Einsatz in der gesamten EU zu ermöglichen. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, die Barrieren für die Mobilität der Arbeitskräfte aufzuheben, die Sicherheit zu verbessern, die Fertigkeiten und die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern und allen Mitgliedern einer Decksmannschaft bessere Karrierechancen anzubieten sowie den Übergang erfahrener Arbeitnehmer aus anderen Sektoren zu erleichtern. Die praktische Lehrabschlussprüfung (Prüfarbeit und Fachgespräch) ist so aufgebaut, dass sie sich an den Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses auf Betriebsebene des Europäischen Ausschusses für Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) orientiert und diese damit vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie anerkannt werden kann. Ziel ist damit auch eine Verbesserung der beruflichen Mobilität am europäischen Arbeitsmarkt. Ausbildungsinhalte betreffen u.a. Navigation, Schiffsbetrieb und -technik sowie Ladung.
Inkrafttreten:
- Ab 1. Mai 2021:
§ 1 - § 4 (Lehrberuf Binnenschifffahrt, Berufsprofil, Berufsbild) - Ab 1. Jänner 2022:
§ 5 - § 11 (Lehrabschlussprüfung, Theoretische Prüfung)
Stand: 04.05.2021