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Schienenbahnen, Fachverband

Fachverband Schienenbahnen: Gefordert/Erreicht

Erfolge Ihrer Interessenvertretung Verkehr 2023 und 2024

Lesedauer: 5 Minuten

03.09.2024

Verbesserungen mit der Eisenbahngesetz-Novelle

Gefordert: Konkretisierungen zum Stand der Technik

Erreicht: Der Nachweis des Standes der Technik wird aufgrund des neuen Gesetzestextes jedenfalls dann als erwiesen angesehen werden, wenn im Zuge eines Genehmigungsverfahrens die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik nachgewiesen wird. Unter den anerkannten Regeln der Technik sind die in Frage kommenden technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) bzw. die in diesen angeführten europäischen Normen zu verstehen sowie – falls keine TSI Anwendung finden – die nationalen Vorschriften und harmonisierten europäischen Normen.

Gefordert: Beseitigung der EU-widrigen Bestimmungen zur Bestellung eines Betriebsleiters und dessen Genehmigung durch die Behörde

Erreicht: Entfall der Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsleiters und dessen Genehmigung für solche Eisenbahnunternehmen, die ein dem EisbG entsprechendes Sicherheitsmanagementsystem eingeführt haben.

Gefordert: Maßnahmen betr. Versorgungssicherheit Europas, Auslastung der Schieneninfrastruktur und Erreichung der EU-Klimaziele, insb. im Hinblick auf die bereits angekündigten mehrmonatigen Streckensperren in Deutschland 2026 und 2027

Erreicht: Einführung eines Kapazitätsmodells: Dies ermöglicht Kontrollbehörden, Konflikte zwischen Bestellungen so zu lösen, dass Kapazitäten möglichst effektiv genutzt werden können. Zum einen soll im Fall einer hohen Auslastung der österreichischen Eisenbahninfrastruktur, die sich etwa aufgrund von Streckensperren im Ausland ergeben kann, schneller und gezielter gehandelt werden können und zum anderen der integrale Taktfahrplan abgesichert werden, insb. im Hinblick auf Seitenstrecken.

Gefordert: Rechtssicherheit, dass für den Betrieb auf Anschlussbahnen genehmigte Triebfahrzeuge keine weitere Genehmigung für deren Betrieb auf der Eisenbahn des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens bis zur und von der Stelle für notwendig ist, an der Güterwagen vom Anschlussbahnunternehmen übergeben bzw. übernommen werden.

Erreicht: Rechtsverbindliche Klarstellung (§ 32 Abs 3 EisbG), dass detaillierte vertragliche Regelungen zwischen den betroffenen Eisenbahnunternehmen für den Zugang des Anschlussbahnunternehmens auf die anschlussgebende Eisenbahn ausreichend sind und es keiner weiteren Genehmigung bedarf. Dies vor allem auch im Hinblick auf die dem anschlussgebenden Eisenbahnunternehmen obliegenden Verpflichtungen nach § 19 Abs. 1 und 2 EisbG. Diese vertraglichen Regelungen stellen unter anderem sicher, dass vor dem ersten Einsatz des Anschlussbahn-Triebfahrzeuges dessen Verträglichkeit mit der Eisenbahn des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens geprüft und dokumentiert wird und sie legen auch fest, wie und in welchen Eisenbahnbereichen des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens das Anschlussbahn-Triebfahrzeug betrieben werden darf.

Gefordert: Einrichtung eines Anschlussbahnverzeichnisses

Erreicht: Mit der EisbG-Novelle erfolgt der Startschuss für ein Verzeichnis für Anschlussbahnen, das einen besseren Überblick über bereits bestehende Angebote ermöglichen und die gemeinsame Nutzung von Anschlussbahnen durch mehrere Unternehmen begünstigen soll.

Verlängerung der Überprüfungs- und Ausführungsfrist bei Eisenbahnkreuzungen

Gefordert: Kostenreduktion durch eine Verlängerung der Überprüfungs- und Ausführungsfrist bei Eisenbahnkreuzungen

Erreicht: In der Novelle der Eisenbahnkreuzungsverordnung (Oktober 2023) konnte eine Verlängerung der Überprüfungsfrist (bis September 2029) und eine Verlängerung der Ausführungsfrist (bis September 2034) jeweils um 5 Jahre erzielt werden.

Muster-Branchenregelwerke für Eisenbahnverkehrsunternehmen

Gefordert: Einheitliche Regelwerke für Eisenbahnen und Reduzierung des Aufwandes für unsere Mitglieder

Erreicht: In Experten-Arbeitsgruppen des Fachverbandes wurden das Branchenregelwerk BR-RW 31 sowie das Branchenregelwerk BR-RW 16 für Eisenbahnverkehrsunternehmen erstellt. Diese können als Mustervorlage von den Eisenbahnverkehrsunternehmen von der Homepage des Fachverbands (www.schienenbahnen.at) heruntergeladen - an die jeweiligen Bedürfnisse adaptiert - verwendet werden.

Eisenbahnbetriebliche-Unterlagen

Gefordert: Erstellung von Muster-Regelbüchern für Berufsgruppen mit sicherheitskritischen Aufgaben bei Eisenbahnverkehrsunternehmen, da mit der Umsetzung der neuen TSI OPE eine Auftrennung der Regelwerke für Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen notwendig ist.

Erreicht: Ausarbeitung und Aktualisierung von Muster-Branchenregelbüchern als zusätzliche Serviceleistung des Fachverbands (www.schienenbahnen.at) für seine Mitglieder im Rahmen einer neu eingerichteten Arbeitsgruppe

Ausnahmen und Erleichterungen bei den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr

Gefordert: Kein Gold Plating bei der Anpassung der nationalen Regelungen aufgrund der neuen Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.

Erreicht:       

  • Weitergeltung der Ausnahmebestimmungen für den Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr (im Sinne der Verordnung (EU) 2021/782)
  • Befristete Ausnahme für die Pflicht zur Weitergabe von Echtzeitdaten
  • Keine Entschädigungspflicht in Fällen von höherer Gewalt, wie z.B. extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen, Kabeldiebstahl, Sabotage u.ä.
  • Erfolgreich abgewehrt! - Parteistellung der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in Verwaltungsstrafverfahren konnte verhindert werden.

Mittelfristiges Investitionsprogramm für regionale Privatbahnen

Gefordert: Sicherstellung der notwendigen Mittel für die dringend notwendigen Investitionen der Privatbahn-Infrastrukturen; gleiche Rahmenbedingungen bei der Infrastrukturfinanzierung für bundeseigene Unternehmen und regionale Privatbahnen.

Erreicht: Es gab eine Einigung über die MIP-Mittel des Bundes. Die Investitionsmittel für die regionalen Privatbahninfrastrukturen konnten vervierfacht werden. Für den Zeitraum 2021 bis 2025 stellt der Bund rund 800 Mio. Euro zur Verfügung, die von den Bundesländern verdoppelt werden.

Verlagerungs-Coach

Gefordert: Einrichtung einer zentralen Ansprechperson für die Güterverlagerung auf die Schiene.

Erreicht: Schaffung einer Stelle des Verlagerungs-Coaches bei der SchiG

USt-Befreiung für internationale Bahntickets für österr. Streckenteil

Gefordert: Abschaffung der Umsatzsteuer auf Bahntickets

Erreicht: Internationale Zugtickets werden in Österreich ab 1. Jänner 2023 von der Umsatzsteuer befreit. Die Abschaffung der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Bahntickets in Österreich ist ein wichtiger Schritt, um Bahnfahren in Europa weiter zu attraktiveren und etwas mehr Chancengleichheit zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern herzustellen.

Förderprogramm „Schienengüterverkehr 2023–2027“

Gefordert: Fortsetzung des Förderprogramms für den Schienengüterverkehr

Erreicht: Gegenstand der Förderung „Schienengüterverkehr 2023–2027“ ist die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen des Einzelwagenverkehrs, des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder der Rollenden Landstraße in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Wegeentgeltförderung 2023

Gefordert: Reduzierung der Kosten für die Benutzung der Schieneninfrastruktur

Erreicht: Im Rahmen der „Wegeentgeltförderung“ werden Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG entrichtet wird, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.

Förderung von Anschlussbahnen

Gefordert: Sowohl die Errichtung als auch die Erhaltung von Anschlussbahnen muss weiterhin ein öffentliches Interesse darstellen und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.

Erreicht: Im Zeitraum 2023 bis 2027 werden Investitionen in Anschlussbahnanlagen sowie in nichtdiskriminierend betriebene, intermodale Umschlagsanlagen vom BMVIT gefördert. Konkret geht es um den Neubau und die Erweiterung von Anschlussbahnen und Terminals sowie Bestandsinvestitionen im ASB-Bereich. Einreichungen können während des gesamten Jahres getätigt werden. Die jährlichen möglichen Förderungen werden auf 13 Mio. € aufgestockt.

Einzelwagen-Förderung auf Bundesländerebene

Gefordert: Weitere Maßnahmen zur Attraktivierung des Einzelwagenverkehrs.

Erreicht: Niederösterreich stellt bis 2026 insgesamt € 2 Mio. für den Gütertransport mit Einzelwagenverkehr zur Verfügung. Der Zuschuss für die Unternehmen beträgt 200 € je transportiertem Einzelwagen und die Förderung ist mit einem Maximalbetrag von 25.000 € oder 125 Einzelwägen pro Firma und Förderperiode gedeckelt. Der erste Förderaufruf startet am 1. März 2023.

Erreicht: Tirol fördert im Zeitraum 01.04.2024 bis 31.10.2024 Einzelwagen im Schienengüterverkehr.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 200 € pro transportierten Einzelwagen (Einzelwaggon). Die Förderung ist mit maximal 15.000 € pro Fördernehmer:in begrenzt.

Lobbying im Europa-Parlament

Gefordert:  Bewusstsein schaffen für die existenzgefährdenden überproportional schnell steigenden Bahnstrompreise, die zu einer massiven Verteuerung der Produktionskosten auf der Schiene führen.

Erreicht: Bei einem „Roundtable“ im EP informieren Unternehmensvertreter über die äußerst angespannte Finanzlage im Bahnbereich. In Folge der Veranstaltung ist es einem österr. MEP im Rahmen der Abstimmung mit den Koordinatoren im TRAN Ausschuss gelungen, dass die Anliegen, die die Unternehmen vorgebracht haben, gemeinsam von allen Fraktionen im TRAN Ausschuss aufgegriffen wurden und diese einen gemeinsamen Brief an die EU-Kommission verfasst haben, um die Dringlichkeit der Situation aufzuzeigen und zum Handeln aufzufordern.