Mobilitätspaket der Europäischen Union
Infoblätter und FAQs für den Überblick über die wichtigsten Änderungen
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Nach einem langjährigen Gesetzgebungsprozess hat sich die Europäische Union (Kommission, Rat, Parlament) Anfang Juli 2020 auf ein "Mobilitätspaket" geeinigt. Mit diesem Paket, das lange Zeit heftig umstritten war und zu vielen emotionalen Diskussionen geführt hat, besteht aus mehreren Teilen.
Die wesentlichen Eckpunkte des Pakets betreffen Neuerungen bei den Lenk-und Ruhezeiten, Anpassung der Kontrollgerätvorschriften auf den neuen Smart Tacho 2 sowie spezielle Entsenderegeln für den Straßenverkehrssektor.
Die Änderungen bei den Lenk-und Ruhezeiten traten weitestgehend sofort in Kraft, während wichtige Teile der neuen Kontrollgerätvorschriften – vor allem betreffend die Ausrüstungsverpflichtung mit dem neuen Smart Tacho 2 – infolge komplizierter Übergangsregeln erst schrittweise Mitte 2023 (für Neufahrzeuge) bzw. Ende 2024 sowie Mitte 2025 (für Altfahrzeuge) wirksam werden. Die neuen Entsenderegeln müssen in den Mitgliedstaaten bis 2. Februar 2022 umgesetzt werden.
Infoblätter
Infoblätter für einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Teil 1 - Merkblatt Änderung der VO 561/2006 - Lenk-und Ruhezeiten
- Teil 2 - Merkblatt Änderung der VO 165/2014 - Tachograf
- Teil 3 - Merkblatt Entsendung im Straßenverkehrssektor
Fragen und Antworten
FAQs der Europäischen Kommission zum Mobilitätspaket:
FAQs zu den Änderungen bei Lenk-und Ruhezeiten sowie Tachograf
FAQs zu den neuen Entsendevorschriften
Stand: 13.12.2022