Personen an einem Besprechungstisch geben sich freudig die Hände
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Sparte Transport und Verkehr

GEFORDERT / ERREICHT

Erfolge Ihrer Interessenvertretung Verkehr 2024 und 2025

Lesedauer: 20 Minuten

  • Verkehrsträgerübergreifende Erfolge
    •   Einführung des elektronischen Frachtbriefs (eCMR)
    • Erhöhung der De-minimis Schwellenwerte und Aufhebung der Beschränkungen für Kraftgüterverkehrsunternehmen
    • Entfall der Valorisierung der Mauttarife und geringere CO2-Bepreisung bei Mauttarif 2024
    • Änderung der Abgrenzung fahrleistungsabhängige/zeitabhängige Mautpflicht
    • Vorantreiben der Wasserstoffmobilität in Österreich
    • Finanzielle Unterstützung bei Umstieg auf E-Mobilität
    • Mobilitätsmasterplan der Verkehrswirtschaft
  • Fahrschulen
    • B-Fahrlehrer: Sofort einsatzbereit und Aufstiegsmöglichkeiten 
    • Flexiblere und praxisorientiertere neue Fahrlehrausbildung
    • Einführung einer verpflichtenden Weiterbildung für Fahrlehrer
    • Stärkung der Elektromobilität in Fahrschulen
  • Logistik/Spedition
    • Integration Lehrberuf auf der Plattform Playmit
    • Zuordnung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Spediteure einschließlich Transportagenten zur NQR – Stufe VI
    • Erstellung von Musterformularen für die Zollvollmacht bei Vertretung in Zollangelegenheiten
    • Gewerberecht Speditions – und Transportagentenverordnung – Beurteilung der Einschlägigkeit der bisherigen Tätigkeiten durch das BM für Arbeit und Wirtschaft
  • Luftfahrt
    • Aufnahme von Buslenkern in die Mangelberufsliste
  • Schülerbeförderung mit Bussen und Pkw
    • Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre mit PKWs und Bussen um 22 Mio Euro
  • Autobusse
    • Eigene Busmautkategorie ab 1.1.2025 erreicht!
    • Aufnahme von Buslenkern in die Mangelberufsliste
    • EU – Verpflichtende Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers 2 (Smart Tacho 2) – Verlängerung der Toleranzfristen
    • EBIN auch für KMUs verfügbar
    • Definition „Linienstrecke“ durch EuGH
  • Schifffahrt
    • Aktionsprogramm Donau 2030
  • Schienenbahnen
    • Verbesserungen mit der Eisenbahngesetz-Novelle
    • Verlängerung der Überprüfungsfrist- und Ausführungsfrist um 5 Jahre bei Eisenbahnkreuzungen
    • Muster-Branchenregelwerke für Eisenbahnverkehrsunternehmen
    • Eisenbahnbetriebliche-Unterlagen
    • Ausnahmen und Erleichterungen bei den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr
    • Mittelfristiges Investitionsprogramm für regionale Privatbahnen
    • Aufnahme von eisenbahnspezifischen Berufen in die Mangelberufsliste
    • Förderprogramm „Schienengüterverkehr 2023–2027“
    • Förderung von Anschlussbahnen
    • Einzelwagen-Förderung auf Bundesländerebene
    • Ausnahmeregelung iZm der Ausrüstung von Sonderfahrzeugen
  • Seilbahnen
    • Verbesserungen bei der Seilbahn-Generalrevisionsverordnung
  • Sondertransporte
    • Elektronische Sondertransportgenehmigung
    • Wirtschaftsverträgliche Verlagerung von besonders großen und schweren Sondertransporten auf die Donau
  • Straßengüterverkehr
    • Ausdehnung der Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz in Entwurf der GütbefG-Novelle
    • Aus für NoVA auf Kleintransporter
    • L 17 Modell für Lkw-Lenker:innen

Verkehrsträgerübergreifende Erfolge

Einführung des elektronischen Frachtbriefs (eCMR)

Gefordert: Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum CMR.

Erreicht: Mit der Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur CMR können österreichs Transportunternehmen seit dem 04.11.2024 auch einen dem Frachtbrief in Papierform gleichtsgestellten digitalen Frachtbrief (eCMR) verwenden.

Erhöhung der De-minimis Schwellenwerte und Aufhebung der Beschränkungen für Kraftgüterverkehrsunternehmen

Gefordert: Erhöhung der De-minimis Schwellenwerte und Aufhebung der Beschränkungen für Kraftgüterverkehrsunternehmen

Erreicht: Mit Jahresbeginn 2024 wurde der allgemeine De-minimis Höchstbetrag, den ein "einziges Unternehmen" in einem Zeitraum von drei Jahren pro Mitgliedstaat erhalten darf, von EUR 200.000 (bzw. EUR 100.000 im Straßengüterverkehr) auf EUR 300.000 erhöht. Straßengütertransportunternehmen in der EU können ab heuer genauso von sogenannten De-minimis-Beihilfen profitieren wie Firmen in anderen Branchen. Bisher durften Straßengütertransporteure nur halb so viele De-minimis-Beihilfen bekommen wie andere Unternehmen. Zudem durfte das Geld nicht für die Anschaffung neuer Lkw verwendet werden. Die Beihilfen sollten, so die damalige Begründung, nicht dazu beitragen, dass Überkapazitäten entstehen.

Entfall der Valorisierung der Mauttarife und geringere CO2-Bepreisung bei Mauttarif 2024

Gefordert: Aussetzung der inflationserhöhten Anpassung der Mauttarife und Senkung der CO2-Tarife bei der Maut

Erreicht: Die Valorisierung wurde für 2024 ausgesetzt. Durch den Entfall der Valorisierung entfällt die Inflationsanpassung der Infrastrukturkostenmaut in der Höhe von + 8,6 % im Jahr 2024. Dies stellt eine Kostenentlastung für unsere Mitglieder dar und schwächt die Tariferhöhung aufgrund der neuen CO2-Bemautung wesentlich ab. Außerdem wird die CO2-Bepreisung im Jahr 2024 nur zu 30% berücksichtigt. Damit wurde erreicht, dass die EU-rechtlich vorgeschriebene Einführung von CO2-Kosten nicht sofort zur Gänze angelastet werden. Ohne diese Erfolge wären die Mautkosten zwischen 34 % und 42 % gestiegen!

Änderung der Abgrenzung fahrleistungsabhängige/zeitabhängige Mautpflicht

Gefordert: Die EU-rechtlich gebotene Änderung des Kriteriums zur Abgrenzung zwischen fahrleistungsabhängiger und zeitabhängiger Maut wird von uns negativ beurteilt.

Erreicht: Aufgrund unserer Bemühungen ist eine Übergangsregelung (Bestandschutz für bereits zugelassene Fahrzeuge) bis 2029 vorgesehen. Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, die bereits vor dem 1.12.2023 zum Verkehr zugelassen worden sind und bei denen das höchste zulässige Gesamtgewicht vor dem 1.12.2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt worden ist, gelten bis zum 31.1.2029 als Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen.

Vorantreiben der Wasserstoffmobilität in Österreich

Gefordert: Damit Wasserstoff im (Schwer-)Verkehr in Österreich eine marktfähige Alternative wird, müssen seitens der Politik die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt werden.

Erreicht: Eine von Deloitte im Auftrag des Konsortiums H2-Mobility erstellte Studie hat gezeigt, dass bis 2030 rund 2000 Wasserstoff-Lkw auf die Straße gebracht werden können – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Dass bereits viele Unternehmen auf die neue Technologie setzen, zeigt die Initiative H2-Mobility Austria, bei der auch die BSTV über die WKÖ mit an Bord ist. Hier haben sich von Energieerzeugern wie etwa Verbund und OMV über Technologieanbieter wie Magna oder AVL bis hin zu Nutzern wie Spar, Rewe oder Post eine Reihe von Unternehmen zusammengefunden, die bereit sind, in Wasserstoff zu investieren.

Finanzielle Unterstützung bei Umstieg auf E-Mobilität

Gefordert: finanzielle Unterstützung der Verkehrswirtschaft bei Umstieg auf E-Fahrzeuge, die kostenmäßig wesentlich teurer sind als konventionelle Fahrzeuge.

Erreicht: Das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ (ENIN) unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Insgesamt stehen in Österreich  € 275 Millionen für die Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und deren Infrastruktur zur Verfügung. “Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“ – kurz EBIN – ist ein Förderprogramm zur Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe, in dem insgesamt € 250 Millionen für die Förderung emissionsfreier Busse und deren Infrastruktur zur Verfügung stehen.

Mobilitätsmasterplan der Verkehrswirtschaft

Gefordert: Erarbeitung eines Masterplans, der bedarfsgerechte Mobilität in Österreich unter Berücksichtigung von Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Versorgungssicherheit auch zukünftig sicherstellt.

Erreicht: Während der Mobilitätsmasterplan 2030 des BMK noch in Ausarbeitung war, hat die österreichische Verkehrswirtschaft in ihrem Mobilitätsmasterplan Lösungen und konkrete Maßnahmen für den Schienen-, Straßen-, Wasser- und Luftverkehr sowie für die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen vorgestellt: Mobilitätsmasterplan 2030 der Verkehrswirtschaft. In die Umsetzung des Mobilitätsmasterplans 2030 des BMK, der im Juli 2021 präsentiert wurde, und insbesondere in die Erstellung des Masterplans Güterverkehr, fließen nun auch die Vorschläge der Verkehrswirtschaft ein. Auch im Regierungsprogramm 2025 findet sich das grundsätzliche Bekenntnis zum Masterplan Güterverkehr wieder.

Fahrschulen

B-Fahrlehrer: Sofort einsatzbereit und Aufstiegsmöglichkeiten

Gefordert: Neue Fahrlehrerausbildung für die KFZ-Klasse B

Erreicht: Die 41. KFG-Novelle enthält eine neue B-Fahrlehrerausbildung. Die neuen Fahrlehrer sind bei Beobachtungsfahrten und bei begleitenden Schulungen, theoretischen Einweisungen, praktischen Perfektionsschulungen, Perfektionsfahrten und bei der AM Praxis-Ausbildung einsetzbar. Nach zwei Jahren kann der B-Fahrlehrer zum Fahrschullehrer aufsteigen.

Flexiblere und praxisorientiertere neue Fahrlehrausbildung

Gefordert: Modernisierung der Fahrlehrausbildung

Erreicht: Die neue Ausbildung der Fahrlehrer und Fahrschullehrer konnte in der 41. KFG-Novelle umgesetzt werden. Sie enthält mehr Schulungen am Fahrzeug und angehende Fahrlehrer verdienen künftig nach einer praktischen und theoretischen Eingangsschulung ihr erstes Einkommen schon nach zwei Monaten (nach neu eingeführter Computerprüfung zum Fahrlehrassistenten). Davor verdienten sie erstmals mit der erfolgreichen Lehrbefähigungsprüfung nach einem halben Jahr. Die neue Fahrlehrerausbildung ist deutlich flexibler, praxisnäher und attraktiver. Damit will der Fachverband dem Fachkräftemangel in der Branche begegnen. Die neue Fahrlehrerausbildung trat am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Einführung einer verpflichtenden Weiterbildung für Fahrlehrer

Gefordert: Weiterbildung für Fahrlehrer

Erreicht: Fahrlehrer sind künftig up-to-date hinsichtlich Elektromobilität, Assistenzsysteme und sicherem Fahrverhalten im Verkehr. Fahrlehrer müssen künftig regelmäßig Weiterbildungsschulungen im Ausmaß von 16 UE innerhalb von 4 Jahren besuchen. Wird diese Weiterbildung nicht zeitgerecht absolviert, geht mit Stichtag die Unterrichtsberechtigung verloren. Veranstaltungen zur Weiterbildung des Fahrschulpersonals dürfen die Akademien selbst sowie der Fachverband anbieten

Stärkung der Elektromobilität in Fahrschulen

Gefordert: Vereinfachte Aufhebung der Automatikbeschränkung (Code 78). Dadurch sollen Fahrschüler bereits während der Fahrschulausbildung verstärkt mit der E-Autos vertraut gemacht werden.

Erreicht: Die EU-Führerscheinrichtlinie enthält künftig eine Regelung , um Besitzern von „Automatikführerscheinen“ die Prüfungshürde zum Lenken von Schaltfahrzeugen zuersparen, wenn diese sieben Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolvieren. So sollen auch junge Menschen bereits in der Fahrschule vermehrt mit Elektroautos bzw. Automatikfahrzeugen vertraut gemacht werden.

Logistik/Spedition

Integration Lehrberuf auf der Plattform Playmit

Gefordert: Verbesserung der Kommunikation über Möglichkeiten und Karrierewege über bestehende Lehrberufe im Speditionsbereich

Erreicht: Integration auf der Plattform Playmit und Information über den Beruf in Form eines 360 Grad Videos. Schaffung einer neuen Speditionsurkunde mit 120 Fragen zu 6 Themen (Geografie, Luftfracht, Seefracht, Bahntransport, Straßentransport und Lagerung) mit Multiple-Choice-Antworten, wodurch interessierte Jugendliche Erstinformationen zur Speditionsbranche erhalten.

Zuordnung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Spediteure einschließlich Transportagenten zur NQR – Stufe VI

Gefordert: Gefordert wurde eine Zuordnung der Speditionsbefähigungsprüfung in den NQR Stufe 6.

Erreicht: Diese Forderung wurde erreicht und damit die hohen Ansprüche realitätsgetreu abgebildet.

Erstellung von Musterformularen für die Zollvollmacht bei Vertretung in Zollangelegenheiten

Gefordert: Gefordert wurde die Zurverfügungstellung von einheitlichen, standardisierten Mustern einer Zollvollmacht, da gerade diese für kleinere Unternehmen sehr hilfreich wären.

Erreicht: Die geforderten Muster wurden erstellt und befinden sich auf der Fachverbandshomepage.

Gewerberecht Speditions – und Transportagentenverordnung – Beurteilung der Einschlägigkeit der bisherigen Tätigkeiten durch das BM für Arbeit und Wirtschaft

Gefordert: In der Praxis wird in Bezug auf die Spediteur- und Transportagenten-Verordnung der Begriff „Einschlägigkeit“ aufgrund unterschiedlicher Erwartungshaltungen und der komplexen Materie oft falsch ausgelegt, was dazu führt, dass die Vorgaben des § 18 Abs 3 GewO 1994 zur Einschlägigkeit nicht erfüllt werden.

Erreicht: Der Fachverband definierte im Zuge einer Arbeitsgruppe Tätigkeiten, die aus unserer Sicht geeignet sind nachzuweisen, dass die Erfahrungen und Kenntnisse bestehen, die zur selbst-ständigen Ausübung des betreffenden Gewerbes erforderlich sind. Diese Information wurde den Länderbehörden zur Verfügung gestellt.

Luftfahrt

Reduktion von Flugverbotszonen für Drohnen

Gefordert: Eine Ausdehnung der Einsatzmöglichkeiten für Drohnen.

Erreicht: Mit der Novellierung der Verordnung der Luftverkehrsregeln konnte eine lang geforderte Reduktion von Flugverbotszonen für Drohnen erreicht werden.

Ermöglichung des Betriebs von Rettungshubschraubern außerhalb der Betriebszeiten von Flugplätzen

Gefordert: Ermöglichung des Betriebs von Rettungshubschraubern außerhalb der Betriebszeiten

Erreicht: Durch die Einführung des § 74a im Luftfahrtgesetz können Rettungshubschrauber nun auch außerhalb der regulären Betriebszeiten starten und landen. Dies ermöglicht eine schnellere und flexiblere Reaktion auf medizinische Notfälle rund um die Uhr.

Öffentlicher Verkehr

Aufnahme von Buslenker:innen in die Mangelberufsliste

Gefordert: Aufnahme des Berufs Buslenker:in in die Liste der Mangelberufe.

Erreicht: Seit dem 1. Januar 2024 wurde der Beruf des Buslenkers in die Mangelberufsliste 2024 (Fachkräfte-VO 2024, BGBl. II/439/2023)  aufgenommen. Gleichzeitig wurde auch das Ausländerbeschäftigungsgesetz (BGB. I/175/2023) geändert und die D95-Führerscheinausbildung als Berufsausbildung anerkannt.

Personenbeförderung (Busse, Pkw, Schiff) 

Neuer Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung mit Taxis ab 01.01.2024

Gefordert: Bundeseinheitliche Regelung für Krankenbeförderung mit Taxi (ohne sanitätsdienstliche Versorgung)

Erreicht: Ab 01.01.2024 wird die Krankenbeförderung (ohne sanitätsdienstliche Versorgung) mittels Taxi erstmals bundeseinheitlich. Die seit Mitte 2022 laufenden Verhandlungen mit der ÖGK, in denen das gemeinsame Ziel verfolgt wurde, ein qualitätsgesichertes, nachhaltiges und auf ökonomischen Grundsätzen basierendes Krankenbeförderungswesen zu fördern, wurden erfolgreich abgeschlossen. Mit der Verlagerung von Krankentransporten, bei denen aufgrund des Gesundheitszustandes des Versicherten keine sanitätsdienstliche Betreuung notwendig ist, wird eine zweckmäßige Versorgung im Transportbereich für die Anspruchsberechtigten bei gleichzeitiger Entlastung der Blaulichtorganisationen erreicht. Damit kann der bestmögliche Einsatz vorhandene Finanzmittel und eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten sichergestellt werden.

Schülerbeförderung mit Bussen und Pkw

Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre mit PKWs und Bussen um 22 Mio Euro

Gefordert: Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre

Erreicht: Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre im SJ 2023/24 um 22 Mio. Euro2023/24 + Verbesserte Rahmenbedingungen ab September 2023

In den Verhandlungen über die Tarife 2023/24 ist es gelungen, einen nachhaltigen Beitrag für die Finanzierung der Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr zu erreichen. Für das Schuljahr 2023/24 erfolgt neben einer Valorisierung der Tarife um 7 % (das entspricht rund 7 Millionen Euro) zusätzlich eine außerordentliche Anpassung ab dem Schuljahr 2023/24 im Ausmaß von 15 Millionen Euro. Das entspricht einer Gesamterhöhung in Relation zum Vorjahr um mehr als 22 %.

Im Zuge der umfassenden Tarifreform wurde neben der Erhöhung der Kilometertarife auch der Pauschaltarif bei Beförderungen von drei bis vier Kindern abgeschafft; somit erfolgt die Vergütung für drei bis vier Kinder zum vollen Kilometertarif. Außerdem wird die Vergütung für echte Leerfahrten erhöht: Leerfahrten, die ein von außerhalb der Schulgemeinde zufahrendes Fahrzeug absolvieren muss, wurden bisher mit 60 Prozent des Kilometertarifs vergütet. In Zukunft werden echte Leerfahrten mit 80 Prozent des Kilometertarifs vergütet. Zusätzlich wird ein Zuschlag für Allradfahrzeuge auf Bergstrecken eingeführt. Die Pro-Kopf-Obergrenze für nicht behinderte Schüler wird auf Euro 4.000,- bzw. für behinderte Schüler auf Euro 8.000,- für die Hin- und Rückfahrt erhöht.

Durch die Erhöhung der Tarife werden die Kosten für den Schülerverkehr besser abgedeckt. Damit wird ein bedeutsamen Beitrag geleistet, um auch jenen herausfordernden Fällen von Schülerbeförderungen, die wirtschaftlich nur noch sehr schwer darstellbar waren, entgegenzuwirken. Falls es dennoch aufgrund spezifischer Einzelfallkonstellationen nicht auszuschließen ist, Zuzahlungen zu beantragen, muss auch weiterhin der Weg zu den schulerhaltenden Gemeinden gesucht werden, um in diesen Fällen eine Finanzierungslösung zu finden.

Autobusse und Reisebusse

Eigene Busmautkategorie ab 1.1.2025 erreicht

Gefordert: Seit vielen Jahren fordert die Busbranche eine für eine differenzierte Betrachtung von Bussen im österreichischen Mautsystem. Immer wieder haben wir darauf hingewiesen, dass die Mauttarife auf die verkehrspolitische Bedeutung von Bussen keine Rücksicht nehmen.

Erreicht: Ab 1.1.2025 wird für Busse eine eigene Busmautkategorie geschaffen. Der CO₂-Kostenanteil des Mauttarifs wird um 25% rabattiert. Da die ASFINAG erst im Laufe des Jahres 2024 alle GO-Boxen für Busse eindeutig mit Hilfe der Busunternehmen identifizieren wird (lt. ASFINAG fahren bis jetzt auch sehr viele LKWs mit GO-Boxen für Busse, da bei diesen die Achsen nicht verstellt werden können), startet die Busmautkategorie erst mit 1.1.2025. Nur GO-Boxen für Busse erhalten den Rabatt. Damit wird es aber auch erstmals möglich sein, das Mautsystem unabhängig von anderen politischen Vorgaben für Busse weiterzuentwickeln. Wir sehen die CO₂-Rabattierung jedenfalls erst als Anfang!

EBIN auch für KMUs verfügbar

Gefordert: Anpassung der Ausschreibungsbedingungen von EBIN („Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“) für KMU-Busunternehmen

Erreicht: Bei den ersten Ausschreibungen wurden nur Projekte mit mindestens 3 Bussen gefördert. Diese Mindestprojektgröße wurde ersatzlos gestrichen. Die Einreichung ist bereits ab einem Bus möglich.

EU – Verpflichtende Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers 2 (Smart Tacho 2) – Verlängerung der Toleranzfristen

Gefordert: Seit dem 21. August 2023 müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit dem Smart Tacho 2 ausgestattet sein. Aufgrund erheblicher Verzögerungen bei der Verfügbarkeit der neuen Smart Tacho 2-Geräte kann eine große Zahl neuer Lkw und Reisebusse nicht rechtzeitig ausgerüstet werden.

Erreicht: Gemeinsames Schreiben mit der IRU an EU-Kommissarin Adina Vălean, Europäische Kommission hat Schonfrist bis Ende 2023 für neu zugelassene Lkw und Reisebusse vorgeschlagen, während dieser Schonfrist die Fahrzeuge noch mit SMT1 ausgerüstet werden können, was sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Verkehr gilt. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten außerdem, den Unternehmen eine Frist bis zum 18. August 2025 einzuräumen, um schwere Nutzfahrzeuge, die zwischen dem 21. August 2023 und dem 31. Dezember 2023 zugelassen werden, mit SMT2-Geräten nachzurüsten.

Definition „Linienstrecke“ durch EuGH

Gefordert: Klarstellung zur Auslegung des Begriffs "Linienstrecke" durch EuGH

Erreicht: Der EuGH hat nicht nur den Begriff "50 km Linienstrecke" eindeutig definiert („Eine bestimmte, diese Entfernung nicht überschreitende Verkehrsstrecke, die einen Ausgangspunkt mit einem Bestimmungsort verbindet und gegebenenfalls zuvor festgelegte Zwischenhalte zum Aufnehmen und Absetzen von Fahrgästen bedient“), sondern auch die Frage, welches Recht bei gemischten Verkehren (LV- über und unter 50km) anzuwenden ist beantwortet (Eine gemischte Nutzung (also wenn LV über und unter 50km durchgeführt werden) führt nicht dazu, dass die VO 561/2006 für den gesamten LV des Unternehmens gilt. Diese VO gilt nur, wenn diese Strecken mehr als 50 km betragen.

Neues Berufsbild für die österreichische Busbranche „Werde jetzt Busfahrer:in"

Gefordert: Der Mangel an Busfahrern in Österreich hat mehr als eine Ursache. Ein nicht von der Hand zu weisender Grund für den Fahrermangel ist das Image des Berufes. Es wird als nicht ausreichend positiv beschrieben.

Erreicht: Um diese "Mit-Ursache" des Fahrermangels von Grund auf zu lösen, haben wir in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit unserer Agentur („Gerhard Nagl - Beratungsagentur für Bustouristik“) das Berufsbild neu gestaltet. Der Sinn eines ausformulierten Berufsbildes ist es, eine klare und transparente Beschreibung eines Berufs zu geben. Es soll einerseits dem in Frage kommenden Personenkreis, aber auch den Busunternehmen selbst, sowie der Öffentlichkeit (Politik, Presse) einen Überblick über die Aufgaben, Anforderungen und Enticklungsmöglichkeiten in diesem Beruf bieten.

Aufnahme von Buslenker:innen in die Mangelberufsliste

Gefordert: Aufnahme des Berufs Buslenker:in in die Liste der Mangelberufe.

Erreicht: Seit dem 1. Januar 2024 wurde der Beruf des Buslenkers in die Mangelberufsliste 2024 (Fachkräfte-VO 2024, BGBl. II/439/2023)  aufgenommen. Gleichzeitig wurde auch das Ausländerbeschäftigungsgesetz (BGB. I/175/2023) geändert und die D95-Führerscheinausbildung als Berufsausbildung anerkannt.

Schifffahrt

Erarbeitung Aktionsprogramm Donau 2030

Gefordert: Vertretung der Interesse der Schifffahrt im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsprgramms

Erreicht: Die Interessen, Perspektiven und Notwendigkeiten für die Binnenschifffahrt im Güter- und Personenverkehrsbereich wurden eingebracht und entsprechend berücksichtigt. Das Aktionsprogramm Donau 2030 wurde im April 2023 veröffentlicht:

Modernisierung des Lehrberufs „Binnenschifffahrt“

Gefordert: Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2017/2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt, wurde es notwendig die bestehende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Binnenschiffer/Binnenschifferin dieser Richtline anzupassen. Mit der Richtlinie wird ein harmonisiertes System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen festgelegt, welches für alle Mitglieder einer Decksmannschaft gilt, die auf den Binnenwasserstraßen der Europäischen Union arbeiten, um ihnen den Einsatz in der gesamten EU zu ermöglichen.

Erreicht: Das Lehrberufspaket 1/2021 ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Die Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung wurde novelliert.

Anerkennung Ukrainischer Dokumente

Gefordert: Verlängerung der Anerkennung ukrainischer Dokumente

Erreicht: Die Gültigkeit von ukrainischen Dokumenten, die seit dem 24.02.2022 abgelaufen ist, wurde  automatisch verlängert. Schifffahrtsunternehmen, die ukrainische Besatzungsmitglieder beschäftigen, wurden informiert, dass die ukrainischen Behörden die Gültigkeit abgelaufener Befähigungsnachweise verlängert haben und diese Dokumente in Österreich weiterhin anerkannt werden.

Schienenbahnen

Verbesserungen mit der Eisenbahngesetz-Novelle

Gefordert: Konkretisierungen zum Stand der Technik

Erreicht: Der Nachweis des Standes der Technik wird aufgrund des neuen Gesetzestextes jedenfalls dann als erwiesen angesehen werden, wenn im Zuge eines Genehmigungsverfahrens die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik nachgewiesen wird. Unter den anerkannten Regeln der Technik sind die in Frage kommenden technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) bzw. die in diesen angeführten europäischen Normen zu verstehen sowie – falls keine TSI Anwendung finden – die nationalen Vorschriften und harmonisierten europäischen Normen.

Gefordert: Beseitigung der EU-widrigen Bestimmungen zur Bestellung eines Betriebsleiters und dessen Genehmigung durch die Behörde

Erreicht: Entfall der Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsleiters und dessen Genehmigung für solche Eisenbahnunternehmen, die ein dem EisbG entsprechendes Sicherheitsmanagementsystem eingeführt haben.

Gefordert: Maßnahmen betr. Versorgungssicherheit Europas, Auslastung der Schieneninfrastruktur und Erreichung der EU-Klimaziele, insb. im Hinblick auf die bereits angekündigten mehrmonatigen Streckensperren in Deutschland 2026 und 2027

Erreicht: Einführung eines Kapazitätsmodells: Dies ermöglicht Kontrollbehörden, Konflikte zwischen Bestellungen so zu lösen, dass Kapazitäten möglichst effektiv genutzt werden können. Zum einen soll im Fall einer hohen Auslastung der österreichischen Eisenbahninfrastruktur, die sich etwa aufgrund von Streckensperren im Ausland ergeben kann, schneller und gezielter gehandelt werden können und zum anderen der integrale Taktfahrplan abgesichert werden, insb. im Hinblick auf Seitenstrecken.

Gefordert: Rechtssicherheit, dass für den Betrieb auf Anschlussbahnen genehmigte Triebfahrzeuge keine weitere Genehmigung für deren Betrieb auf der Eisenbahn des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens bis zur und von der Stelle für notwendig ist, an der Güterwagen vom Anschlussbahnunternehmen übergeben bzw. übernommen werden.

Erreicht: Rechtsverbindliche Klarstellung (§ 32 Abs 3 EisbG), dass detaillierte vertragliche Regelungen zwischen den betroffenen Eisenbahnunternehmen für den Zugang des Anschlussbahnunternehmens auf die anschlussgebende Eisenbahn ausreichend sind und es keiner weiteren Genehmigung bedarf. Dies vor allem auch im Hinblick auf die dem anschlussgebenden Eisenbahnunternehmen obliegenden Verpflichtungen nach § 19 Abs. 1 und 2 EisbG. Diese vertraglichen Regelungen stellen unter anderem sicher, dass vor dem ersten Einsatz des Anschlussbahn-Triebfahrzeuges dessen Verträglichkeit mit der Eisenbahn des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens geprüft und dokumentiert wird und sie legen auch fest, wie und in welchen Eisenbahnbereichen des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens das Anschlussbahn-Triebfahrzeug betrieben werden darf.

Gefordert: Einrichtung eines Anschlussbahnverzeichnisses

Erreicht: Mit der EisbG-Novelle erfolgt der Startschuss für ein Verzeichnis für Anschlussbahnen, das einen besseren Überblick über bereits bestehende Angebote ermöglichen und die gemeinsame Nutzung von Anschlussbahnen durch mehrere Unternehmen begünstigen soll.

Verlängerung der Überprüfungs- und Ausführungsfrist bei Eisenbahnkreuzungen

Gefordert: Kostenreduktion durch eine Verlängerung der Überprüfungs- und Ausführungsfrist bei Eisenbahnkreuzungen

Erreicht: In der Novelle der Eisenbahnkreuzungsverordnung (Oktober 2023) konnte eine Verlängerung der Überprüfungsfrist (bis September 2029) und eine Verlängerung der Ausführungsfrist (bis September 2034) jeweils um 5 Jahre erzielt werden.

Muster-Branchenregelwerke für Eisenbahnverkehrsunternehmen

Gefordert: Einheitliche Muster-Regelwerke für Eisenbahnen und Reduzierung des Aufwandes für unsere Mitglieder

Erreicht: In Experten-Arbeitsgruppen des Fachverbandes werden Muster-Branchen-Regelwerke, wie z.B. das Muster-Branchen-Regelwerk 31 (BR-RW 31) oder das BR-RW 16 für Eisenbahnverkehrsunternehmen erstellt. Diese dienen als Mustervorlage und können von den Eisenbahnverkehrsunternehmen von der Homepage des Fachverbands (www.schienenbahnen.at) heruntergeladen und - an die jeweiligen Bedürfnisse adaptiert - verwendet werden.

Eisenbahnbetriebliche-Unterlagen

Gefordert: Erstellung von Muster-Regelbüchern für Berufsgruppen mit sicherheitskritischen Aufgaben bei Eisenbahnverkehrsunternehmen, da mit der Umsetzung der neuen TSI OPE eine Auftrennung der Regelwerke für Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen notwendig ist.

Erreicht: Ausarbeitung und Aktualisierung von Muster-Branchenregelbüchern als zusätzliche Serviceleistung des Fachverbands (www.schienenbahnen.at) für seine Mitglieder im Rahmen einer neu eingerichteten Arbeitsgruppe.

Ausnahmen und Erleichterungen bei den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr

Gefordert: Kein Gold Plating bei der Anpassung der nationalen Regelungen aufgrund der neuen Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.

Erreicht:       

  • Weitergeltung der Ausnahmebestimmungen für den Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr (im Sinne der Verordnung (EU) 2021/782)
  • Befristete Ausnahme für die Pflicht zur Weitergabe von Echtzeitdaten
  • Keine Entschädigungspflicht in Fällen von höherer Gewalt, wie z.B. extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen, Kabeldiebstahl, Sabotage u.ä.
  • Erfolgreich abgewehrt! - Parteistellung der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in Verwaltungsstrafverfahren konnte verhindert werden.

Mittelfristiges Investitionsprogramm für regionale Privatbahnen

Gefordert: Sicherstellung der notwendigen Mittel für die dringend notwendigen Investitionen der Privatbahn-Infrastrukturen; gleiche Rahmenbedingungen bei der Infrastrukturfinanzierung für bundeseigene Unternehmen und regionale Privatbahnen.

Erreicht: Es gab eine Einigung über die MIP-Mittel des Bundes. Die Investitionsmittel für die regionalen Privatbahninfrastrukturen konnten vervierfacht werden. Für den Zeitraum 2021 bis 2025 stellt der Bund rund 800 Mio. Euro zur Verfügung, die von den Bundesländern verdoppelt werden.

Aufnahme von eisenbahnspezifischen Berufen in die Mangelberufsliste

Gefordert: Aufnahme von eisenbahnspezifischen Berufen in die Liste der Mangelberufe.

Erreicht: Bereits mit dem BGBl. II/439/2023 (Fachkräfte-VO 2024)  wurden eisenbahnspezifische Berufe in die Mangelberufsliste aufgenommen. Dazu gehören bspw. Triebfahrzeugführer:innen, Zugführer:innen, Zugschaffner:innen, Gleisbauer:innen sowie Bahnberufe anderer Art. Diese finden sich auch in der Fachkräfte-VO 2025 wieder (BGBl. II Nr. 421/2024).

Förderprogramm „Schienengüterverkehr 2023–2027“

Gefordert: Fortsetzung des Förderprogramms für den Schienengüterverkehr

Erreicht: Gegenstand der Förderung „Schienengüterverkehr 2023–2027“ ist die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen des Einzelwagenverkehrs, des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder der Rollenden Landstraße in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Förderung von Anschlussbahnen

Gefordert: Sowohl die Errichtung als auch die Erhaltung von Anschlussbahnen muss weiterhin ein öffentliches Interesse darstellen und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.

Erreicht: Im Zeitraum 2023 bis 2027 werden Investitionen in Anschlussbahnanlagen sowie in nichtdiskriminierend betriebene, intermodale Umschlagsanlagen vom BMVIT gefördert. Konkret geht es um den Neubau und die Erweiterung von Anschlussbahnen und Terminals sowie Bestandsinvestitionen im ASB-Bereich. Einreichungen können während des gesamten Jahres getätigt werden. Die jährlichen möglichen Förderungen werden auf 13 Mio. € aufgestockt.

Einzelwagen-Förderung auf Bundesländerebene

Gefordert: Weitere Maßnahmen zur Attraktivierung des Einzelwagenverkehrs.

Erreicht: Niederösterreich stellt bis 2026 insgesamt € 2 Mio. für den Gütertransport mit Einzelwagenverkehr zur Verfügung. Der Zuschuss für die Unternehmen beträgt 200 € je transportiertem Einzelwagen und die Förderung ist mit einem Maximalbetrag von 25.000 € oder 125 Einzelwägen pro Firma und Förderperiode gedeckelt. Der erste Förderaufruf startet am 1. März 2023.

Erreicht: Tirol führt die Förderaktion zur Verlagerung von Gütern auf die Schiene fort. Die Förderung beträgt 200 € pro zusätzlichem Einzelwagen im Vergleich zum Vorjahr, mit einem maximalen Förderbetrag von 15.000 € pro Fördernehmer:in. Gefördert werden Transporte zwischen 1. Jänner 2025 und 31. Dezember 2025.

Ausnahmeregelung iZm der Ausrüstung von Sonderfahrzeugen

Gefordert: Umsetung der von der EU vorgesehenen Ausnahmemöglichkeit bei der Ausrüstung von Sonderfahrzeugen

Erreicht: Schaffung einer Ausnahmemöglichkeit zur Ausrüstungsverpflichtung von Sonderfahrzeugen (inkl. Zweiwegefahrzeugen) gemäß DVO (EU) 2023/1695 (TSI ZZS) Pkt. 7.4.3.2.

Seilbahnen 

Verbesserungen und Klarstellungen bei der Seilbahn-Generalrevisionsverordnung

Gefordert: Praxigerechte Einschleifregelungen für Generalrevisionsfristen.

Erreicht: Praxisgerechte Übergangsbestimmungen, die sich am Alter der Seilbahnen orientieren.

Straßengüterverkehr

Ausdehnung der Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz

Gefordert: Ausdehnung der Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz von 5 auf 10 Jahre, wie im EU-Recht vorgesehen.

Erreicht: Ein bedeutender Etappensieg war die Aufnahme unserer Forderung, die Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz (Berechtigung für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr in der EU) von 5 auf 10 Jahre auszudehnen, in den Entwurf der Novelle des Güterbeförderungsgesetzes. Wir setzen uns weiter dafür ein, diese Erleichterung über die Ziellinie zu bringen und auch für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr umzusetzen.

Aus für NoVA auf Kleintransporter

Gefordert: Abschaffung der NoVA auf Kfz zur Güterbeförderung mit einer zulässigen  Gesamtmasse von bis zu 3,5 t (Klasse N1).

Erreicht: Ab 1. Juli 2025 wird die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für alle leichten Nutzfahrzeuge (N1) wegfallen.

L-17 Modell für Lkw-Lenker:innen

Gefordert: Als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Lenker:innenmangels haben wir uns intensiv in Brüssel darum bemüht, das in Österreich so erfolgreiche L17-Modell bei Pkw auch auf den Lkw-Bereich (C-Führerschein) auszudehnen,damit junge Menschen bereits ab 17 Jahren ihre Lkw-Führerscheinprüfung ablegen und nach dem Konzept des „begleitenden Fahrens“ mit dem Fahren von Pkw und Lkw beginnen können.

Erreicht:  Nachdem wir schon erreichen konnten, dass die Europäische Kommission das Modell 2023 in ihren Vorschlag zur Änderung der Führerscheinrichtlinie explizit aufgenommen hat, haben nunmehr sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat ihre grundsätzliche Zustimmung geäußert, es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen das L17-Modell national umzusetzen. Die formelle Einigung wird für Mitte 2025 erwartet.

Tankstellen und Servicestationen

Imagekampagne Waschanlagen

Gefordert: Das Image der Waschstraßen soll in der breiten Öffentlichkeit gesteigert werden und der Nachhaltigkeitsaspekt soll stärker hervorgehoben werden. Weiters sollen Kundenservice, Werterhaltung und weiterführende Informationen transportiert werden.

Mit der Kampagne sollen diverse gesellschaftliche Gruppen erreicht werden.

Erreicht: Durch eine auf Social Media Kampagne inklusive eines längeren ASMR Kampagnen-Videos, Cutdowns und eines Gewinnspiels wurde die Imagekampagne breit gestreut. Weiters wurden auf Kronehit ASMR Radio Spots geschalten. Eine Verlängerung der Kampagne mit anderen Bausteinen wird für das Frühjahr 2025 geplant: 

Stand: 17.03.2025