Luftfahrt

Leistungsbereich der Berufsgruppe Luftfahrt

Tätigkeitsbereiche und Verantwortlichkeiten

Lesedauer: 1 Minute

12.09.2024

Die Berufsgruppe Luftfahrt

  • initiiert und begutachtet Gesetze, Verordnungen und Richtlinien die die Interessen der Mitglieder betreffen
  • hält stets im Sinne seiner Mitgliedsunternehmen Kontakt zu internationalen, europäischen und nationalen gesetzgebenden Körperschaften, Behörden, Institutionen und Verbänden
  • schließt für seine Mitgliedsunternehmen Kollektivverträge ab
  • koordiniert Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise auf verschiedensten Ebenen
  • fördert den aktiven Dialog mit der Öffentlichkeit und pflegt somit das Image der Branche im In- und Ausland