Weißes Paragrafenzeichen lehnt an grauer Wand auf hellem Parkettboden stehend
© fotogestoeber | stock.adobe.com
Güterbeförderungsgewerbe, Fachverband

Gestaltung von Inseraten / Ausschreibungen mit Entgeltangaben

Gesetzliche Vorgaben

Lesedauer: 1 Minute

Die Basis dazu ist der neue § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) seit 1.3.2011: "Der/die Arbeitgeber/in oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.“

» Angabe des Mindestentgelts im Stelleninserat 

Stand: 01.08.2023

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Risikoeinstufung von Unternehmen – Verkehrsunternehmensregister
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung seit 1. Jänner 2019
    Weiterlesen