Autobus
Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Kostentragung der Weiterbildung, rechtliche Grundlagen und Bildungspfad
Lesedauer: 1 Minute
22.04.2024
Infos und Ratgeber
Grundqualifikation & Weiterbildung: Alle Infos kompakt zusammengefasst!
Seit 10. September 2009 müssen alle Lkw-Lenker, die gewerbsmäßig Transporte durchführen möchten, eine zum Führerschein zusätzliche Qualifikation nachweisen.
Kostentragung Weiterbildung
Seit 10.09.2008 müssen Bus-Lenker Weiterbildungskurse im Ausmaß von insgesamt 35 STunden innerhalb von jeweils 5 Jahren besuchen. Die Kollektivverträge für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben enthalten seit 1.1.2010 eine bindende Regelung der Kostenersatzpflicht.
- Infoblatt: Kostenersatz für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung
- Muster: Vereinbarung über den Rückersatz
Rechtliche Grundlagen
- EU-Richtlinie 2003/59 (Grundqualifikation und Weiterbildung)
- Grund- und Weiterbildung, Novelle GelVG/KFLG
- Lehrberuf: Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin - Ausbildungsordnung § 11 Abs. 4 FSG
Bildungspfad Berufskraftfahrer:in
Die WKO-Bildungspfade zeigen durchgängige Entwicklungsmöglichkeiten für Fachkräfte auf.