Vogelperspektive eines Nadelbaumwaldes
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Welche Auswirkungen hat die Entwaldungsverordnung auf die Tourismusbranche?

Vorsicht bei Einkäufen aus dem EU-Ausland

Lesedauer: 1 Minute

17.12.2024

Nach derzeitigem Stand zeichnet sich ab, dass der Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung (auch EUDR) auf Ende 2025 verschoben wird. Trotzdem ist es auch in der Tourismus- und Freizeitwirtschaf wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen:

Mit der Entwaldungsverordnung wird − sehr vereinfacht gesprochen - das Ziel verfolgt, dass keine Wälder mehr für landwirtschaftliche Fläche abgeholzt werden sollen. Deshalb nennt der Anhang der EUDR ganz genau bezeichnete Rohstoffe (z.B. Holz, Kakao, Kaffee, Rindfleisch) und bestimmte daraus hergestellt Erzeugnisse (z.B. Holzmöbel, Holzkochlöffel, Papier, etc.), die häufig mit Entwaldung oder Waldbeschädigung in Verbindung stehen.

Diese sollen nicht mehr verkauft werden dürfen, wenn sie auf Flächen gewonnen wurden, für die Wälder nach dem 31.12.2020 verloren gingen (in dem z.B. die Umwandlung in landwirtschaftliche Fläche erfolgt ist). Um das sicherzustellen, sieht die Vorschrift je nach Größe des Unternehmens unterschiedlich strenge Sorgfaltspflichten vor.

Achtung beim Kauf aus dem EU-Ausland

Für Betriebe aus dem Tourismus und der Freizeitwirtschaft bedeutet das aus jetziger Sicht, dass sie dann unter die EUDR fallen, wenn sie einen der im Anhang I genannten relevanten Rohstoffe bzw. Erzeugnisse, z.B. Rindfleisch, aus dem EU-Ausland importieren.

Das gilt nach den FAQ der Europäischen Kommission auch dann, wenn z.B. Holzmöbel aus dem EU-Ausland für den Gebrauch im eigenen Unternehmen angeschafft und dafür in die EU importiert werden.

Kauf der Rohstoffe in der EU

Noch fehlen jegliche Praxis und Rechtsprechung auf dem Gebiet, da die Verordnung noch nicht einmal anwendbar ist. Aus derzeitiger Sicht spricht jedoch viel dafür, dass die Tourismus- und Freizeitbetriebe mit ihren Produkten (zB Heiße Schokolade, Cappuccino, Steak, Tafelspitz, etc) nicht unter den Anwendungsbereich der EUDR fallen, wenn sie die erforderlichen Rohstoffe (insb Rindfleisch, Kakao, Kaffee) bei Händlern bzw Produzenten innerhalb der EU kaufen.

Näheres zur EUDR und ihrem Anwendungsbereich finden Sie auf der Seite der WKÖ: Entwaldungsfeie Lieferkette