Person mit Brillen unterfertigt Dokument, Ausschnitt anderer Person, die Dokument mit Schriftzug Contract in Händen hält
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Hotellerie, Fachverband

Zusatzkollektivvertrag über die Gewährung einer Mitarbeiter:innenprämie

Die Eckpunkte im Überblick

Lesedauer: 1 Minute

29.02.2024

Inhaltsverzeichnis

    • Der Zusatzkollektivvertrag regelt die Eckpunkte für die Auszahlung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie für das Jahr 2024 in der Höhe von maximal 3.000 Euro.
    • Gültigkeitszeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024
    • Der Zusatzkollektivvertrag enthält eine Ermächtigung der betrieblichen Ebene zur Auszahlung einer Mitarbeiter:innenprämie
      • eine Betriebsvereinbarung abzuschließen bzw.
      • in Betrieben ohne Betriebsrat eine Vereinbarung für alle Mitarbeiter:innen vorzulegen.
    • Bei der Mitarbeiter:innenprämie muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
    • Die Auszahlung einer Mitarbeiter:innenprämie kann auch in Teilbeträgen (z.B. monatlich) erfolgen.
    zur Vereinbarung


    >>weitere Informationen zu den Kollektivverträgen Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerien

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