VwGH Erkenntnis zur Energieabgabenvergütung
Ab Februar 2011 keine Vergütung von Energieabgaben für Hotels, Einschränkung auf Produktionsbetriebe ist rechtmäßig
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Bis 2011 wurden auch Dienstleistungsbetriebe wie Hotels durch eine Energieabgabenvergütung entlastet.
Allerdings hat der Gesetzgeber dann mit 2011 die Vergütung von Energieabgaben auf Betriebe eingeschränkt, deren Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht.
Ein Hotel hat dennoch einen Antrag auf Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 eingebracht und mehrere Gerichte hatten seitdem über die Rechtmäßigkeit der Einschränkung auf Produktionsbetriebe zu entscheiden, sowie darüber wann und ob die Einschränkung überhaupt wirksam in Kraft getreten ist.
Mit dem Ende 2019 ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes steht nun fest, dass die Einschränkung auf Produktionsbetriebe rechtmäßig ist und Hotels seit 1. Februar 2011 kein Recht mehr auf Vergütung der Energieabgaben haben.
Das Inkrafttreten der Einschränkung war mit 1.1.2011 vorgesehen, aufgrund von EU-rechtlichen Formalerfordernissen hat der VwGH aber entschieden, dass die Gesetzesänderung tatsächlich erst mit 1.2.2011 in Kraft getreten ist.
D.h. für Jänner 2011 steht die Vergütung der Energieabgaben Hotelbetrieben zu, die einen entsprechenden Antrag für 2011 gestellt haben und bei denen das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
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