Hotellerie, Fachverband

AGB Änderungen von HRS

Gespräch des Fachverbandes mit HRS

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Letztes Update: 20.12.2019

Einführung Transaktionsgebühr und Widerspruchsrecht

Mit 25.11. 2019 hat HRS per E-Mail seine Hotelpartner über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert.

Insbesondere wird mit 6. Jänner 2020 eine Transaktionsgebühr für Nettobuchungen von EUR 2,50 (bis maximal 5 Nächtigungen pro Buchung) eingeführt.
MICE und Gruppenbuchungen (ab 6 Personen) sowie kommissionpflichte Buchungen sind nach Auskunft von HRS von der Transaktionsgebühr nicht betroffen.

Laut den Informationen von HRS kann den AGB-Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen widersprochen werden – diese Frist endet somit am 23.12.2019.

Ein Widerspruch führt laut HRS dazu, dass die Buchbarkeit der Firmenraten ausschließlich über GDS stattfindet.

Betriebe die HRS nutzen, allerdings keine Anbindung an ein GDS System haben, sind ebenfalls nicht von der Transaktionsgebühr betroffen, d.h. für diese Betriebe gelten weiterhin die bestehenden AGBs. 

Kritik am zeitlichen Ablauf – Bedenken hinsichtlich weiterer AGBs

In einem Gespräch mit HRS Österreich am 17.12. hat der Fachverband vor allem auch Kritik am zeitlichen Ablauf geäußert. Zum Teil wurden die AGB-Änderungen parallel oder kurz nach Vereinbarung der Netto-Raten übermittelt.

Ebenso wurden im Gespräch rechtliche Bedenken hinsichtlich der einseitigen AGB-Änderung geäußert und weitere zu hinterfragende Klauseln der AGBs angesprochen.

Zu diesen Klauseln wurde dem Fachverband seitens HRS eine Rückmeldung in Aussicht gestellt. Wir werden über neue Informationen unverzüglich berichten und diese Seite entsprechend updaten.