Hotelzimmer-TV − Einführung des neuen VGR-Tarif
Hotelier muss für die öffentliche Wiedergabe die Urheber- und Leistungsschutzrechte erwerben
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Die Wiedergabe von TV- und Radio-Sendungen in Hotelzimmern ist eine „öffentliche Aufführung“ im Sinne des Urheberrechts und daher lizenzpflichtig.
Der Hotelier hat für die öffentliche Wiedergabe dieser Sendungen die Urheber- und Leistungsschutzrechte zu erwerben und dafür ein Lizenzentgelt zu zahlen.
Im März 2020 haben der Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich und der Veranstalterverband Österreich (VVAT), als spezialisierte Interessenvertretung im Urheber- und Leistungsschutzrecht, mit der Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH (VGR) einen Tarifvertrag vereinbart. Die VGR nimmt die Rechte (Eigen- und Auftragsproduktionen) von Rundfunkanstalten (ORF, ATV, ARD, ZDF, Pro7, Sat1, RTL, uvm.) für den Empfang von TV-Sendungen via TV im Hotelzimmer („Hotel-TV“) wahr.
Der Tarif beträgt aktuell € 2,63 pro Zimmer und Jahr.
Aufgrund der COVID19-Pandemie konnte der Fachverband Hotellerie gemeinsam mit dem Veranstalterverband Österreich zur Entlastung der österreichischen Beherbergungsbetriebe erreichen, dass der Tarif bis einschließlich 18. Mai 2021 nicht bei den Betrieben lizenziert bzw. eingehoben wurde, obwohl die Betriebe im Zeitraum von 29. Mai 2020 bis 2. November 2020 geöffnet hatten und somit auch in diesen Monaten Lizenzentgelte angefallen sind.
Die für diesen Zeitraum fälligen Lizenzentgelte hat der Veranstalterverband Österreich pauschal übernommen und an die VGR bezahlt.
Ab 19. Mai 2021 kommt es nun aufgrund der Öffnungsschritte im heimischen Tourismus zur Lizenzierung des VGR Tarifs für Hotelzimmer-TV. Die Einhebung bei den Betrieben erfolgt über die AKM. Unter der Voraussetzung, dass sie ihren Betrieb ab 19. Mai 2021 öffnen, wird das Lizenzentgelt für den Monat Mai 2021 nur aliquot anhand der tatsächlichen Öffnungstage verrechnet.
Ein ausführliches Infoblatt zu diesem Thema finden sie auf der Website des Veranstalterverbandes Österreich.