Bäderhygieneverordnung 2012
Anforderungen für Betreiber
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Im Jahr 2009 wurde das Bäderhygienegesetz novelliert. Im Anschluss an diese Novelle wurde die Bäderhygieneverordnung vollständig überarbeitet. Die vorliegende Ausarbeitung zeigt nun die Anforderungen, die der Betreiber eines Schwimmbades, Kleinbadeteiches, Whirlwanne etc. erfüllen muss. Nicht alle angeführten Anforderungen sind neu. Betreiber von solchen Einrichtungen hatten auch bereits in der Vergangenheit eine Reihe von Kontrollpflichten zu erfüllen. Die vorliegende Unterlage wurde von Dr. Arno Sorger (Sachverständiger für Hygiene) auf Basis des Bäderhygienegesetzes 2009 (BHygG 2009) sowie der mit 1. Oktober 2012 in Kraft getretenen Bäderhygieneverordnung 2012 (BHygV 2012) erarbeitet und erhebt keinen Anspruch, alle Details der Bäderhygieneverordnung abzubilden.
Das Informationspapier richtet sich an den Betreiber eines Bades (umfasst auch den Betrieb von Whirlwannen). Bauliche Vorschriften und aufbereitungstechnische Details werden jedoch nicht behandelt. In diesen Fragen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Experten der jeweiligen Fachgebiete. Die vorliegenden Ausführungen sind für ausgebildete Badewarte gemäß ÖNORM S 1150 gedacht.
» Novelle zur Bädehygieneverordnung
Stand: 15.06.2021