Badeordnung und Saunabadeordnung
Vorlagen: Muster zur individuellen Adaptierung
Lesedauer: 2 Minuten
Muster-Badeordnung zur individuellen Adaptierung
Das Bäderhygienegesetz verpflichtet den Bewilligungsinhaber eines Bades das von den Gästen zum Schutz ihrer Gesundheit, insbesondere in hygienischer Hinsicht, zu beobachtende Verhalten im Rahmen einer Badeordnung zu regeln (§ 13 Abs 2 BHygG).
Die Bäderhygieneverordnung verpflichtet den Inhaber eines Bades zur Regelung eines einwandfreien Bade- bzw. Saunabetriebes eine Badeordnung zu erlassen und an gut sichtbarer Stelle anzubringen. In einer Badeordnung muss das von Gästen einer Sauna- Anlage zum Schutz der Gesundheit, insbesondere in hygienischer Hinsicht, zu beobachtende Verhalten geregelt sein (§ 44 BäderhygieneVO). Auch die Europäische Norm über Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb von Schwimmbädern sieht zahlreiche Informationen für die Besucher vor (EN 15288-2). Untenstehend finden Sie ein unverbindliches Muster einer Badeordnung.
Muster-Vorlage nutzen
Der untenstehende Text ist als Vorlage gedacht und ist vom Betrieb jedenfalls noch an die jeweiligen Gegebenheiten des Betriebes anzupassen. Im Text sind daher teilweise unterschiedliche Formulierungsvorschläge bzw. Lücken enthalten, die entsprechend zu adaptieren sind. Es können vom Betrieb auch noch weitere Verbote, Gebote oder Verhaltensregeln, die für den jeweiligen Betrieb notwendig sind, aufgenommen werden bzw. die vorgeschlagenen Verbote und Gebote verschärft werden.
Eine Badeordnung muss, um Vertragsinhalt zu werden, dem Gast vor Lösen der Eintrittskarte zugänglich sein. Sie ist daher vor der Kassa gut sichtbar anzubringen. Im Bad müssen für die Besucher außerdem sicherheitstechnische Informationen bzw. Vorschriften (z.B. über Wassertiefe), Regeln für die Nutzung der Anlage, öffentliche Informationen und ein Orientierungsplan vorhanden sein. Vorzugsweise sollten diese Informationen in Form von grafischen Symbolen dargestellt werden. Ein Informationsblatt zu Piktogrammen, sowie eine Sammlung der gängigen Symbole entsprechend ISO-Normen finden Sie unter www.gesundheitsbetriebe.at.
Muster-Saunabadeordnung zur individuellen Adaptierung
Das Bäderhygienegesetz verpflichtet den Bewilligungsinhaber einer Saunaanlage das von den Gästen zum Schutz ihrer Gesundheit, insbesondere in hygienischer Hinsicht, zu beobachtende Verhalten im Rahmen einer Badeordnung zu regeln (§ 13 Abs 2 BHygG).
Die Bäderhygieneverordnung verpflichtet den Inhaber einer Sauna-Anlage zur Regelung eines einwandfreien Bade- bzw. Saunabetriebes eine Badeordnung zu erlassen und an gut sichtbarer Stelle anzubringen. In einer Badeordnung muss das von Gästen einer Sauna- Anlage zum Schutz der Gesundheit, insbesondere in hygienischer Hinsicht, zu beobachtende Verhalten geregelt sein (§ 44 BäderhygieneVO).
Saunabadeordnung gut sichtbar anbringen
Untenstehend finden Sie ein unverbindliches Muster einer Saunabadeordnung. Der untenstehende Text ist als Vorlage gedacht und ist vom Betrieb jedenfalls noch an die jeweiligen Gegebenheiten des Betriebes anzupassen. Im Text sind daher teilweise unterschiedliche Formulierungsvorschläge bzw. Lücken enthalten, die entsprechend zu adaptieren sind. Es können vom Betrieb auch noch weitere Verbote, Gebote oder Verhaltensregeln, die für den jeweiligen Betrieb notwendig sind, aufgenommen werden.
Eine Saunabadeordnung muss, um Vertragsinhalt zu werden, dem Gast vor Lösen der Eintrittskarte zugänglich sein. Sie ist daher vor der Kassa gut sichtbar anzubringen.
Stand: 15.06.2021