Person mit gelbem Schutzhelm, Schutzbrillen und Schutzhandschuhen beugt sich über grüne Röhren mit Manometern und  bedient Hebel
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SCC-Austria

Gültigkeit von Zertifikaten

Gültigkeit von SCC-Zertifikaten und SGU-Personal Zertifikaten durch die Umstellung auf SCC-VAZ 2021

Lesedauer: 2 Minuten

13.06.2024

Gültigkeit von Zertifikaten

Der Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ e.V.) ist seit September 2021 neuer Programmeigentümer des deutschen SCC-Regelwerks. Mit der Übernahme wurde die bisherige SCC Version 2011 durch SCC-VAZ 2021 ersetzt. Die neuen Regelwerke unterscheiden sich inhaltlich nicht von dem SCC 2011 Regelwerk.

Der österreichische Programmeigentümer FVMI hat sich der Umstellung auf die neuen Regelwerke SCC-VAZ 2021 / SGU-Personal 2021  angeschlossen.

Die Umstellung auf die neuen Regelwerke durch die österreichische Akkreditierungsstelle „Akkreditierung Austria“ ist mit Mai 2024 abgeschlossen worden. Damit werden SCC-Zertifikate für Organisationen und SGU-Personal Zertifikate ausschließlich nach den neuen Regelwerken ausgestellt.

Umstellungsregelungen

  1. Ab der Umstellung der Akkreditierung von SCC 2011 auf SCC-VAZ 2021 A können alle Bestandszertifikate für SCC auf das neue Zertifizierungsprogramm umgestellt werden, wobei weder Geltungsbereich noch Laufzeit verändert werden dürfen.
  2. SCC 2011 Zertifikate, die von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt wurden, die eine gültige Akkreditierung für SCC-VAZ 2021 A hat, behalten maximal bis zum 30.06.2025 ihre Gültigkeit.
  3. Zertifikate nach SCC 2011, die eine Gültigkeit über den 30.06.2025 haben, sind bis zum 30.06.2025 umzustellen, wobei die Gültigkeitsdauer beibehalten wird.
  4. Nicht umgestellte SCC 2011 Zertifikate sind ab dem 30.06.2025 von der Zertifizierungsstelle zurückzuziehen.
  5. Bestandszertifikate für SGU-Personal nach Dok. 17 und 18 des SCC 2011-Regelwerkes werden nicht aktualisiert. Auch eine Aktualisierung der Zertifikate nach Dok. 16 des SCC 2011-Regelwerkes wird nicht vorgenommen.
  6. Unabhängig von dem Gültigkeitsdatum auf dem jeweiligen Zertifikat verlieren alle Zertifikate nach den Dok. 16, 17 und 18 des SCC 2011-Regelwerkes am 01.05.2028 ihre Gültigkeit.
  7. Auf Antrag des Zertifikatshalter können SGU-Personal-Bestandszertifikate, die noch nach SCC 2011 ausgestellt wurden, aber bereits eine Laufzeit von 5 Jahren aufweisen, von der Zertifizierungsstelle umgestellt werden, wobei die Laufzeit unverändert bleibt. Bestandszertifikate, die noch nach SCC 2011 ausgestellt wurden und eine Laufzeit von 10 Jahren aufweisen, können auf Wunsch von der Zertifizierungsstelle umgestellt werden, wobei die Laufzeit dieser Zertifikate keinesfalls den 30.04.2028 überschreiten darf, bzw. nur noch die verbleibende Restgültigkeit übernommen wird.

>> Weiterführende Informationen

Verkürzung der Laufzeit von SGU-Personenzertifikaten nach SCC 2011

Das SCC Sektorkomitee hat in seiner Sitzung am 14.4.2023 folgenden Beschluss bezüglich der Gültigkeitsdauer von SGU Personenzertifikaten des Zertifizierungsprogramms SCC 2011 gefasst:  

  • Ab 1.5.2023 sind SGU-Personenzertifikate mit einer Laufzeit von längstens 5 Jahren auszustellen. Das letztmögliche Gültigkeitsdatum dieser Zertifikate ist der 30.4.2028.
  • SGU-Personenzertifikate, die vor dem 1.5.2023 mit einer Laufzeit auf 5 Jahre ausgestellt wurden, sind ungültig.
  • SGU-Personenzertifikate, die nach dem 1.5.2022 mit einer Laufzeit von 10 Jahren ausgestellt wurden, können auf Wunsch mit einer Laufzeit von 5 Jahren neu ausgestellt werden.
  • Alle SGU-Personenzertifikate, die nach SCC 2011 ausgestellt wurden, werden spätestens am 1.5.2028 ungültig.