Steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers

Arbeitsplatz im Wohnungsverband als Betriebsausgabe

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Aktualisiert am 22.09.2023

Wenn ein Raum aus Gründen der Platznot nicht ausschließlich betrieblich, sondern auch teilweise privat genutzt werden muss, konnten die (anteiligen) Betriebsausgaben nicht geltend gemacht werden. Der Ministerrat hat Ende Februar 2021 die langjährige WKÖ-Forderung nach einer Absetzbarkeit von Arbeitszimmern beschlossen. Unternehmerinnen und Unternehmer – insbesondre EPUs können mit 1.1.2022 maximal 1.200 Euro jährlich als Betriebsausgabe für den Arbeitsplatz im Wohnungsverband geltend machen. Die Formulierung zielt auf eine gleichzeitige betriebliche und private Nutzung von Räumlichkeiten ab.

Rund 140.000 EPUs könnten von der neuen Regelung profitieren. Bei einem maximalen Betriebsausgabenabzug von 1.200 Euro pro Jahr und einem angenommenen durchschnittlichen Steuersatz von 33 Prozent würde daraus pro EPU eine Steuerersparnis von 400 Euro pro Jahr resultieren.