Mehrwertsteuersenkung in der Hotellerie
Nächtigungen künftig mit 10 Prozent besteuert
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Aktualisiert am 11.03.2023
Mit 1.11.2018 tritt die Reduktion der Umsatzsteuer auf Nächtigungen von 13 auf 10 Prozent in Kraft. Angewandt wird dieser Steuersatz auf die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen. Darunter fallen sowohl die gewerbliche Beherbergung in Hotels, Gaststätten usw. als auch die Privatzimmervermietung.
Mehr Infos: Umsatzsteuersenkung auf Nächtigungen - FAQs