Kreditvertragsgebühr abgeschafft

Kosten der Kreditfinanzierung für Unternehmen gesenkt

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Aktualisiert am 21.09.2023

Mit der Abschaffung der Kreditvertragsgebühr per 1.1.2011 wurde eine langjährige Forderung der WKÖ erfüllt.

Bisher war es so, dass für ein Darlehen bzw. einen Kredit – unabhängig von der Laufzeit – eine gesetzliche Gebühr in Höhe von 0,8 Prozent der Darlehens- bzw. der Kreditsumme angefallen ist. Bei längerfristigen Kontokorrentkrediten / Rahmenkrediten machte die Kreditvertragsgebühr 1,5 Prozent des vereinbarten Rahmens aus.

Durch den Wegfall der Kreditvertragsgebühr sollten die Kosten der Kreditfinanzierung für Unternehmen vermindert werden und eventuelle negative Effekte der neuen Bankensteuer sowie der künftigen neuen Eigenkapitalregeln für Banken (Basel III) abgefedert werden.

Laut Berechnungen des Finanzministeriums betrug das Aufkommen der Kreditvertragsgebühr rund 150 Mio. EUR. Geht man davon aus, dass jeweils die Hälfte von Privaten bzw. von Unternehmen aufgebracht wurde, so ergibt sich ein Einsparungsvolumen für unsere Mitglieder von rund 80 Mio. EUR.