Gewinnfreibetrag: Steuervorteil für UnternehmerInnen
Bis zu 13 Prozent Ihres Gewinns bleiben steuerfrei
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Aktualisiert am 14.09.2023
Mit Einführung des Gewinnfreibetrages erhalten UnternehmerInnen eine steuerliche Begünstigung. Bis zu einem Gewinn von Euro 30.000,-- fiel ab 1.1.2010 die Verpflichtung weg, in gewisse Wertpapiere oder Anlagegüter zu investieren.
Die Hartnäckigkeit der WKO hat sich ausgezahlt: Teil der Steuerreform ist der lange geforderte Unternehmer-Freibetrag ab 2010.
Der Freibetrag wird für Gewinne von derzeit 10 % auf 13 % erhöht. Für die ersten 30.000 EUR Gewinn entfällt die Investitionsbedingung. Sie erhalten den Grundfreibetrag automatisch – ohne eine Investition zu tätigen oder Wertpapiere anzuschaffen.