Befristete Reduktion der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe
Entlastungen von 800 Mio. Euro im Jahr
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Aktualisiert am 04.03.2024
Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise wurden die Elektrizitäts- und Erdgasabgabe mit 1.5.2022 befristet auf das EU-Mindestniveau gesenkt. Die Befristung wurde von Ende Juni 2023 auf Ende Dezember 2023 verlängert.
Das bringt eine Entlastung von 800 Mio. Euro pro Jahr.
Die Verlängerung für das gesamte Jahr 2024 wurde im Nationalrat beschlossen.