Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Per 1.8.2008
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Per 1. August 2008 wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer ersatzlos abgeschafft. Schenkungen unter Lebenden müssen jedoch - bei Überschreiten bestimmter Wertgrenzen - dem Finanzamt gemeldet werden. Zwischen Angehörigen bei mehr als 50.000 Euro pro Jahr und zwischen Nichtangehörigen bei mehr als 15.000 Euro binnen 5 Jahren.
Wichtig für die Unternehmensübergabe ist: Der vormals im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geltende (anteilige) Freibetrag für Unternehmensübertragungen in Höhe von 365.000 Euro wurde in das Grunderwerbssteuergesetz übernommen. Zudem wurden noch Verbesserungen gegenüber der alten Rechtslage erreicht.
Laut KMU-Forschung stehen jährlich etwa 5.000 Betriebe zur Übergabe an. Davon finden ca. zwei Drittel innerhalb der Familie statt, die Mehrheit davon sind Schenkungen.