WKÖ-Kühnel: Kostenübernahme Meister- und Befähigungsprüfung "Ausrufezeichen gegen Fachkräftemangel"
Ab Jänner 2024 deutlicher Entlastungsschritt in der beruflichen Weiterbildung – auch Prüfungsgebühr beim Unternehmerführerschein fällt
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Ab 2024 werden die Prüfungskosten für angehende Meister:innen und Befähigte übernommen. "Das ist ein starkes Ausrufezeichen gegen den Fachkräftemangel und wichtiges Signal der Wertschätzung", sagt Mariana Kühnel, stv. Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): "Die berufliche Bildung ist das Trampolin zu erfolgreichen Berufskarrieren und wird in Österreich damit ein weiteres Mal kräftig aufgewertet."
"Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung für Meister-Leistungen, die ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Wirtschaftsstandortes Österreich sind", sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ: Sie sieht darin einen "weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung von beruflicher und hochschulisch-akademischer Höherbildung."
In Zeiten des gravierenden Fachkräftemangels ist ein hohes Bildungsniveau mehr denn je im Interesse der Gesamtgesellschaft. 54 % der 25- bis 34-Jährigen in Österreich weisen einen berufsbildenden Abschluss auf. Das ist der weltweit höchste Wert, denn der Durchschnitt der 38 OECD-Staaten beträgt 32 %.
Auch wenn im vergangenen Jahr die Zahl der abgelegten Meister- und Befähigungsprüfungen leicht zurückgegangen ist, wird 2024 mit einem Zuwachs zu rechnen sein. Denn nach den in den Vorjahren gestiegenen Prüfungszahlen, dürfte die Ankündigung einer kostenlosen Meisterprüfung zu Beginn des Jahres dazu geführt haben, dass Prüfungsantritte ins kommende Jahr verschoben wurden.
Die Meister:innen und Befähigten heben sich jedenfalls durch besonderes Engagement ab: Laut Absolvent:innen-Befragung sagen 93 %, dass sie ihre fachliche Kompetenz durch die Prüfung steigern wollen. 78 % erwarten eine bessere Position am Arbeitsmarkt und 61 % im Betrieb. Für 57 % ist die Gründung eines eigenen Unternehmens ein Beweggrund.
Konkret übernimmt die öffentliche Hand Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen 1,2 und 3 der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1.7. bis 31.12.2023 können voraussichtlich ab 1.2. 2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden.
Die Wirtschaftskammern Österreichs haben beschlossen, ab 1. Jänner 2024 die Prüfungsgebühr für den WKO-Unternehmerführerschein (Modul UP) ebenfalls kostenlos zu ermöglichen. Der Unternehmerführerschein kann auf die Unternehmerprüfung bei Meister- und Befähigungsprüfungen angerechnet werden.
Der Entfall der Prüfungsgebühren bei Meister- und Befähigungsprüfungen ist jedenfalls ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung von beruflicher und hochschulisch-akademischer Höherbildung. Wichtig wären in der Folge weitere Unterstützungsmaßnahmen wie eine bundesweite Förderung für die Kosten von Vorbereitungskursen. (PWK481/HSP)