Detailansicht einer Glasflamme aus Herdplatte strömend
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Wirtschaftskammer: Beantragung für den Energiekostenzuschuss (EKZ) 2 gestartet

EKZ 2 gilt für Betriebe von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 – Antragstellung ab heute bis 7. Dezember möglich – Entwurf der Förderrichtlinie öffentlich 

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Aktualisiert am 09.11.2023

Mit heutigem Datum startet nach langem Warten für Österreichs Unternehmen die Möglichkeit zur Antragstellung für den Energiekostenzuschuss (EKZ) 2. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft in einer Aussendung mitteilt, erfolgt die Antragsstellung über den Fördermanager der aws, der Förderbank des Bundes und ist bis 7. Dezember möglich. Mit diesem von der Bundesregierung initiierten Förderprogramm sollen Energiemehrkosten, die im Jahr 2023 angefallen sind, teilweise kompensiert werden. Besagte Mehrkosten ergeben sich durch den Vergleich mit den Energiekosten im Jahr 2021.


Die verpflichtende Voranmeldung für eine Beantragung war zwischen 16. Oktober und 2. November 2023 möglich. Die Förderbedingungen sind auf der Homepage des AWS veröffentlicht.

Hinsichtlich der Förderhöhe werden gegenüber dem Energiekostenzuschuss (EKZ) 1 die Obergrenzen für die einzelnen Förderstufen erhöht, z.B. in Stufe 1 (Mehrkosten für Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel) von 400.000 € auf 2 Mio. Euro. Das Kriterium der Energieintensität muss nun in den ersten beiden Stufen und der neuen Stufe 5 nicht mehr nachgewiesen werden.

Mit dem EKZ2 bestehen gleichzeitig Auflagen wie die Verpflichtung, Energiesparmaßnahmen durchzuführen. Zudem sind Beschränkungen von Gewinnausschüttungen und Bonuszahlungen vorgesehen. Ab Stufe 2 wird eine „Beschäftigungsgarantie“ verlangt, d.h. über den Förderzeitraum (2023) müssen mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze gehalten werden. Eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ist ausgeschlossen. (PWK391/RA) 

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