Unwetter: Soforthilfen für Unternehmen auf dem Weg
Steuerliche Geltendmachung von Kosten bei Hochwasserschäden, Sondergarantien für Unternehmen und Kurzarbeit
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„In Notsituationen ist es wichtig, rasch und unkompliziert zu helfen. Das Hochwasser hat massive Schäden an Häusern und Wohnungen vieler Menschen angerichtet und auch den Betrieb zahlreicher Unternehmen schwer beeinträchtigt. Das Bündel an Maßnahmen, das die Regierung jetzt geschnürt hat, begrüßen wir daher ausdrücklich, denn es unterstützt alle Betroffenen dabei, die Schäden aus der jüngsten Unwetterkatastrophe zu bewältigen“, sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Das Paket der Regierung beinhaltet mehrere Maßnahmen, die Betrieben helfen können, die durch die Unwetter in eine Notsituation geraten sind. Zunächst gibt es Erleichterungen im steuerlichen Bereich. Kosten im Zusammenhang mit Hochwasserschäden können von Betrieben geltend gemacht werden.
Die Wirtschaft begrüßt außerdem das vereinfachte Verfahren bei der Kurzarbeit, das Betrieben zugutekommt, in denen aufgrund der Überschwemmungen keine oder nur eingeschränkte Beschäftigung möglich ist. Dabei gilt Folgendes: Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden, das Beratungsverfahren vor Kurzarbeit entfällt.
Darüber hinaus stehen Garantien und Sonderkredite für betroffene Unternehmen bereit. Mit den zinslosen Krediten soll rasch wieder Liquidität hergestellt werden, das Kreditvolumen beträgt bis zu 100 Millionen Euro. „Durch die Unwetter und ihre Folgen mussten zahlreiche Betriebe auf „Stopp“ drücken. Damit das keine langfristigen Folgen nach sich zieht ist es wichtig, dass rasch und unbürokratisch geholfen wird“, so Kopf zu den Soforthilfen.
Außerdem begrüßt der WKÖ-Generalsekretär die angekündigten Investitionen in den Hochwasserschutz, die in den nächsten Jahren in Höhe von 1 Milliarde Euro getätigt werden sollen: „Zum einen ist es entscheidend, eine sinnvolle Gefahrenprävention herzustellen, zum anderen werden heimische Betriebe von den Investitionen profitieren können.“
Abschließend erinnert Kopf an das Hilfspaket der Wirtschaftskammern, mit dem Betrieben sofort geholfen werden kann. Bis zu 20.000 Euro und maximal 10% der Schadenssumme werden dabei von den Wirtschaftskammern getragen, im besonders betroffenen Niederösterreich wurde der Fonds auf 40.000 Euro erhöht. Die Abwicklung erfolgt über die jeweilige Landeskammer. (PWK345/PAT)