Review der EU-Handelspolitik
Fünf Forderungen der WKÖ an eine zukünftige EU-Handelspolitik
Lesedauer: 3 Minuten
Gemeinsame Regeln und Kooperation im internationalen Handel!
Weitere und zielgerichtete Anstrengungen zur Reduktion und Beseitigung von ungerechtfertigten tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen für Waren, Dienstleistungen und Investitionen sind notwendig. Verhandlungslösungen mit EU-Partnerländern auf multilateraler, plurilateraler und bilateraler Ebene tragen dazu bei.
Ein funktionierendes weltweites regelbasiertes Handelssystem definiert und verhindert ungerechtfertigte Handelshemmnisse. Die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) müssen gestärkt und gemäß den Anforderungen an zeitgemäße Handelsregeln modernisiert werden (Diskriminierungsverbot, mehr Transparenz, gesteigerte Notifikationsdisziplin, Einhaltung und Modernisierung der Regeln für Subventionen, geistige Eigentumsrechte, Staatshandel; ein Ende einseitiger Blockadehaltungen, etc). Ergänzend dazu werden auch durch WTO-konforme plurilaterale und bilaterale Handelsabkommen Märkte geöffnet, offengehalten und Handelsregeln angepasst.
Durch mangelnde oder halbherzige Umsetzung von Handelsregeln und Handelsabkommen blieb bisher viel Potenzial für Wirtschaft und Gesellschaft ungenutzt. Die EU muss dies ändern. Die Bestellung eines „Chief Trade Enforcement Officer“, CTEO, ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Konzentration auf „EU-only“-Inhalte in Handelsabkommen erleichtert Verhandlungen, Annahme und Umsetzung von Handelsabkommen. Protektionistischen Tendenzen ist mit allen rechtmäßigen handelspolitischen Instrumenten entschieden entgegenzuwirken.
Neue WTO-konforme und effektive handelspolitische Instrumente!
Die Auswirkungen von unfairen Handelspraktiken mancher Partnerländer und von unfairem Wettbewerb auf die europäische Wirtschaft sind mit einer besonnenen und gleichzeitig entschlossenen gemeinsamen Handelspolitik zu verringern bzw. zu verhindern (Optimierung von Schutzinstrumenten, Schutz vor unfairen drittstaatlichen Subventionen, Umsetzungsverordnung, Investitionskontrolle, Instrument zur internationalen öffentlichen Beschaffung, Vereinfachung von Förderinstrumenten wie Exportkrediten ...).
„European Diversification Fund“ in der COVID-Krise!
Die COVID-Krise stellt auch den internationalen Handel vor große Herausforderungen: Staatliche Handels- und Exportbeschränkungen vergrößern Versorgungsengpässe, Aufträge internationaler und europäischer Handelspartner bleiben aus, Exporte und Importe brechen ein. Ein Teil des COVID-Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ soll auch jenen international tätigen Unternehmen zugutekommen, die ihre globalen Wertschöpfungsketten diversifizieren wollen und dazu wegen der Folgen der COVID-Pandemie nicht in der Lage sind. Ein „European Diversification Fund“ fördert Wachstum und verringert Abhängigkeiten der europäischen Wirtschaft von Drittstaaten.
Handels- und Investitionsentscheidungen müssen jedoch von den Unternehmen selbst aufgrund von betriebswirtschaftlichen oder standortpolitischen Überlegungen getroffen werden können. Begriffe wie (Offene) Strategische Autonomie, Resilienz und Diversifizierung von Lieferketten dürfen kein Vorwand für „managed trade“ werden. Die Versorgung mit wichtigen Rohstoffen und Vorprodukten ist ebenso zu garantieren, wie die Voraussetzungen für die Technologieführerschaft der EU. Für diese müssen Technologieunternehmen rasch über Grenzen hinweg agieren können, um dem raschen Fortschritt in der internationalen technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Nachhaltige Entwicklung und internationaler Handel müssen einander verstärken!
Neben den primär dafür gedachten multilateralen Umwelt- und Sozialabkommen (SDG der UNO, Pariser Klimakonvention, Artenschutz, ILO-Arbeitsschutzkonventionen etc.) können sowohl die WTO als auch plurilaterale und bilaterale Handelsabkommen die Verpflichtung zur nachhaltige Entwicklung bekräftigen und durch Förder- und Anreizsysteme sicherstellen.
Handelssanktionen sind keine taugliche Option zur Durchsetzung nachhaltiger Entwicklungsziele. Verhandlungen zur erleichtertem Handel von Umwelttechnologien und der die Förderung des Aufbaus von nachhaltigen Wertschöpfungsketten zur Erreichung von Klimaschutzzielen sollten ernsthaft angegangen werden.
Unternehmen brauchen praxisnahe Informationen und eine glaubwürdige Öffentlichkeitsarbeit!
Es bedarf deutlich größerer gemeinsamer Anstrengungen der EU und der Regierungen, um die Unternehmen, Medien und Öffentlichkeit über die praktischen Auswirkungen von Handelsabkommen und um die Bedeutung des internationalen Handels für Wohlstand, nachhaltiges Wachstum und mehr und sichere Arbeitsplätze in und außerhalb der EU zu informieren und dem allgemeinen Vertrauensverlust entgegenzuwirken. Auch europäische und nationale Wirtschaftsverbände und Kammern sind in diese Strategie einzubinden.
Darüber hinaus äußert sich die WKÖ in ihrem Beitrag zur öffentlichen Konsultation noch zu folgenden Themen:
- Multilaterale und bilaterale EU-Handelspolitik
- WTO
- EU-Handelsabkommen
- KMU
- Präferierte Handelspartner und Regionen
- COVID-19 und die EU-Handelspolitik
- Notwendigkeit neuer handelspolitischer Instrumente? Verhältnis zur Industriepolitik
- Handelspolitische Schutzinstrumente (Trade Defense Instruments/TDI)
- Schutz vor drittstaatlichen Subventionen
- Investitionskontrolle, Investment Screening
- Umsetzungsverordnung der EU (Trade Enforcement Regulation)
- CO2 Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) Internationales Beschaffungsinstrument (IPI)
- Transparenz
- Öffentlichkeitsarbeit
- Exportkredite
- Digitaler Handel
- Nachhaltige Entwicklung
Mehr Infos im WKÖ-Beitrag (PDF) lesen.