Detailansicht einer Glasflamme aus Herdplatte strömend
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EKZ 2: Voranmeldung nur noch bis 2. November möglich

Für Antragstellung ab 9. November unbedingt notwendig

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Aktualisiert am 20.10.2023

Noch bis 2. November 2023 ist die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss (EKZ) 2 möglich. Dieser soll die den heimischen Unternehmen entstandenen Mehrkosten für Strom, Gas und andere Energieträger kompensieren. Die Voranmeldung über den aws-Fördermanager ist Voraussetzung für die Förderung.

An der Antragstellung müssen entweder ein:e Steuerberater:in, ein:e Wirtschaftsprüfer:in oder ein:e Bilanzbuchhalter:in mitwirken. Der Aufwand für die Antragstellung wird bis zu einer bestimmten Zuschusshöhe mit zusätzlichen 500 Euro abgegolten. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Betriebsverlust oder Absenkung des EBITDA um 40 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021 (in Stufe 1 erst gültig ab einem Zuschuss von 250.000 Euro)
  • Energiesparmaßnahmen: Förderwerber:innen müssen sich verpflichten, Energiesparmaßnahmen durchzuführen.
  • Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Ausschüttung von Dividenden. 
  • Beschäftigungsgarantie bei Zuschüssen von mehr als 2 Millionen Euro: Unternehmen, die Förderungen aus dem EKZ 1 und EKZ 2 von insgesamt mehr als 2 Millionen Euro erhalten, verpflichten sich, bis 1. Jänner 2025 mindestens 90 % der am 1. Jänner 2023 vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Förderung von Kosten, die schon in den Preisen weitergegeben wurden, sind ausgeschlossen.
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