Bodenschutzpolitik
Nutzungs- und schutzzielorientierter Ansatz in der Bodenpolitik
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Boden erfüllt viele wirtschaftlichen Funktionen (zB als Rohstoffquelle, zur Biomasseproduktion, als touristisches Umfeld). Daher unterstützt die Wirtschaftskammer Österreich grundsätzlich die Politik in ihrem Bemühen, schädliche Bodenveränderungen zu vermeiden und bereits eingetretene Schäden (Altlasten) zu sanieren.
Die Erhaltung der Multifunktionalität im Boden als generelles Ziel im Bodenschutz ist nur mit nutzungsbedingten Einschränkungen aufrecht zu erhalten, da eine Nutzung immer andere Bodenfunktionen beeinträchtigen kann. Aus nationaler Sicht sind die Belange des Bodenschutzes in den Gesetzen des Bundes und der Länder ausreichend geregelt.
Keine Notwendigkeit für eine europäische Regelung
Aufgrund der Komplexität der knapp 320 verschiedenen Bodentypen in Europa sind die Prioritäten im Bodenschutz durch verschiedene geographische Besonderheiten bedingt und sollten deshalb auch regional priorisiert und bearbeitet werden.
Die WKÖ lehnt daher den EU-Richtlinienentwurf zur Schaffung eines Ordnungsrahmen für den Bodenschutz (Kom/2006/232 final) ab. In den von der Kommission vorgeschlagenen restriktiven Regelungen auf europäischer Ebene sieht die WKÖ - auch mit Blick auf den Subsidiaritätsgrundsatz – kein geeignetes Lösungsinstrument. Bewährte regionale und nationale Bodenschutzkonzepte und Finanzierungsmodelle dürfen nicht in Frage gestellt werden.