Detailaufnahme einer Biene auf einer gelben Blume
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Biodiversität

Schutz und Nutzung als Schlüssel zur Zukunft

Lesedauer: 3 Minuten

16.09.2024

Die Sicherung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) gehört zu den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Verfügbarkeit von ausgleichenden Ökosystemen mit ihren Arten und genetischen Ressourcen liegt im ureigenen Interesse aller Akteure von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft gleichermaßen.

Sie sind – im Sinne der Nachhaltigkeit - aufgerufen, alle Interessen gleichermaßen zu berücksichtigen und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen.

Nachhaltige Nutzung schließt wirtschaftliche Entwicklung mit ein!

Die Natur hat eine Vielfalt an Formen, Strukturen und Verfahren entwickelt. Diese hohe Komplexität und die Wechselwirkung zwischen unterschiedlichen Faktoren und Funktionen zeichnet Biodiversität aus und macht sie für die Wirtschaft interessant. 
Für viele Unternehmen ist sie heute bereits ein Business Case (Naturvermögen als rohstoffliche Ressource nutzen), aber auch eine Business Opportunity (Natur als Vorbild erforschen und nutzen). Daher werden die Auswirkungen der wirtschaftlichen Eingriffe in die Ökosysteme bei jeder unternehmerischen Entscheidung mit berücksichtigt. Die nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen bildet eine Grundvoraussetzung, langfristig erfolgreich zu wirtschaften.
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Biodiversität und Wirtschaft

Die österreichische Wirtschaft unterstützt eine rechtssichere Umsetzung von EU-Naturschutzrecht, aber diese Regelungen müssen mit Fragen der Standortpolitik, die über Neuansiedlungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen entscheiden, verknüpft sein. Die Unternehmen wollen unter wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen ihr innovatives Potenzial zugunsten der Umwelt optimal nutzen. Naturschutz- und Wirtschaftspolitik sind zwei Seiten einer Medaille und können, ja müssen sich gegenseitig ergänzen. Die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schutz des Wirtschaftsstandortes darf – bei allen Nutzungskonflikten - nicht außer Acht gelassen werden.

Die auf EU-Ebene etablierten naturschutzrechtlichen Instrumente des Gebiets- und Artenschutzes führen zu einer Vorrangstellung der Belange des Naturschutzes gegenüber allen anderen Belangen. Abgesichert durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes werden zB bei der Auswahl von Natura-2000-Gebieten ausschließlich naturschutzfachliche Kriterien herangezogen, nicht aber wirtschaftliche und soziale Überlegungen. Die Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen erfolgt erst auf der nachgelagerten Ebene der Ausnahmeprüfung und ist an hohe Anforderungen geknüpft.

Der Wunsch der Wirtschaft ist es, gemeinsam im Dialog mit der Politik durch ein Zusammenwirken von Ökologie und Ökonomie Rahmenbedingungen zum beiderseitigen Vorteil zu schaffen. Klare Zielsetzungen, Maßnahmen mit (wirtschaftlichen) Augenmaß, kohärente Instrumente und eine zuverlässige, langfristig angelegte Entwicklung des regulatorischen Rahmens sind dabei aber Voraussetzung für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Es fehlt jedoch oftmals an empirisch gesichertem Fachwissen (zB die Definition von Ökosystemdienstleistungen), an standardisierten Belastungsschwellen und somit an gesicherten und operablen naturschutzfachlichen Standards.

Wissenslücken stopfen!

Das Ziel, den Verlust der Artenvielfalt zu verlangsamen, braucht globale Rahmenbedingungen. Die internationale Gemeinschaft, die EU, aber auch die Regierungen in Bund und Ländern sind aufgerufen, für eine ausreichende Datengrundlage im Hinblick auf die Erfassung von Natur und Landschaft zu sorgen. Es ist nicht allein Aufgabe des Projektträgers, im Genehmigungsverfahren umfassende wissenschaftliche Gutachten zum Zustand der Natur und den Funktionsweisen der Ökosysteme in Auftrag zu geben – auch wenn dies in der Praxis so oft erfolgt. Dies führt nicht nur zu Kostenbelastungen auf Seiten der Projektträger, sondern auch zu aufwendigen und langen Genehmigungsverfahren.

Aus Sicht der österreichischen Wirtschaft sollte sich die zuständigen politischen Akteure in Österreich weiters dafür einsetzen,

  • den naturschutzfachlichen Untersuchungs- und Prüfungsaufwand auf ein für alle Beteiligten (Unternehmen und Behörden) leistbares Prüfprogramm zu beschränken,
  • dass die Beweislast für die Unerheblichkeit einer Beeinträchtigung nicht einseitig bei dem jeweiligen Projektträgers liegt,
  • dass Defizite in der wissenschaftlichen Beurteilung eines naturschutzfachlichen Sachverhalts nicht von vorneherein zu einem Scheitern eines Vorhabens führen, sondern reparabel bleiben.

Der grundsätzliche Konflikt spielt sich nicht zwischen Wirtschaft und Natur, sondern zwischen Mensch und Natur ab, denn mit der Zunahme der Weltbevölkerung wächst auch die Nachfrage nach Siedlungs-, Verkehrs- und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dennoch tragen Partnerschaften zwischen Unternehmen und Organisationen, die sich dem Schutz der biologischen Vielfalt widmen, dazu bei, Verständnis füreinander zu schaffen und effiziente Beiträge zum Erhalt dieser Vielfalt zu leisten.