Verhaltensregeln für Adressverlage und Direktmarketingunternehmen gemäß DSGVO
Konkrete Hilfestellung gibt Rechtssicherheit für die Marketingpraxis
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Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation in der WKÖ will mit diesen Verhaltensregeln bei der Ausübung des Gewerbes der Adressverlage und Direktmarketingunternehmen für seine Mitgliedsunternehmen sowie für Auftraggeber und Medien die Arbeit erleichtern und ihnen einen Wegweiser durch jene Datenschutzregeln geben, die für die Werbe- und Kommunikationswirtschaft von besonderer Bedeutung sind.
Um den Anwendern der Verhaltensregeln die Einhaltung der Regeln zu erleichtern, werden als Anhang zu den Verhaltensregeln auch Muster vorgeschlagen, wie die notwendigen Informationen, Zusagen, Vereinbarungen etc. formuliert werden können. Auch diese Muster sind von der Genehmigung durch die Datenschutzbehörde nach Art 40 DSGVO umfasst.
Wir sehen diese Verfahrensregeln als Richtlinien, die vorhandene einschlägige Gesetze und die DSGVO praxisorientiert konkretisieren und damit zusätzliche Rechtssicherheit und Transparenz schaffen.
Diese Verhaltensregeln werden sich sowohl in der Marketingpraxis als auch in Verwaltungsverfahren und in der Rechtsprechung bewähren, da sie mögliche unterschiedlich auslegbare Stellen in der DSGVO und in der Gewerbeordnung authentisch interpretieren.
Wir sind daher sicher, dass Ihnen diese Verhaltensregeln von Nutzen sein werden und wünschen Ihnen erfolgreiche und kreative Direktmarketing-Kampagnen ohne rechtliche Komplikationen.
Ein kleiner Schritt fehlt noch: Die Einhaltung der Verhaltensregeln müssen laut DSGVO ständig überprüft werden. Diese dafür zuständige Überwachungsstelle muss noch bestimmt werden.
Wenn man sich entschließt, diese Regeln zu nützen und einen Vorteil daraus zu ziehen, muss man auch die Pflichten auf sich nehmen. Die noch zu definierende Überwachungsstelle kümmert sich dann kontinuierlich darum, ob diese Regeln sichtbar eingehalten werden.
Die Inhalte der Verhaltensregeln
§ 1 Ziel und Anwendungsbereich der Verhaltensregeln
§ 7 Unbedenklichkeitserklärungen von Lieferanten oder Empfängern von Marketinginformationen
§ 8 Datenverwendung durch Adressverlage und Direktmarketingunternehmen als Auftragsverarbeiter
§ 10 Gestaltung von Werbeaussendungen
§ 11 Datensicherheit, Datengeheimnis
§ 13 Teilnahme an den Verhaltensregeln
§ 17 Transparenz, Auskunftsstelle
Stand: 31.01.2024