Covid-19: Was ist zu beachten?
Rechtliche Vorgaben, Sicherheits- und Hygiene-Maßnahmen zur Vermeidung des Ansteckungsrisikos
Lesedauer: 1 Minute
Stand: 02.11.2022 | 14:00 Uhr
Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (gültig voraussichtlich bis inkl. 15. Jänner 2023) regelt bundesweite gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Es sollen nur noch dort Maßnahmen getroffen werden, wo dies aus epidemiologischer Sicht unbedingt erforderlich ist.
Die Bundesländer können abweichend von den bundesweiten Regelungen strengere Maßnahmen erlassen: Sonderbestimmungen Wien | Sonderbestimmungen Burgenland
Aktuelle Neuerungen:
- Die aktuellen Regelungen werden vorerst bis 15. Jänner 2023 verlängert.
- Für positiv getestete Personen gelten Verkehrsbeschränkungen (laut COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung)
- Keine FFP2-Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel, Öffis, Apotheken etc.
- FFP2-Maskenpflicht nur mehr in besonders „vulnerablen Settings“ (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime)
Arbeitsorte:
- Es gelten grundsätzlich keine allgemeinen Regelungen mehr für Arbeitsorte.
- Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsehen kann.
- Die 3-G-Nachweispflicht am Ort der beruflichen Tätigkeit ist nur mehr in „vulnerablen Settings“ aufrecht (z.B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime).
- Ausnahmen für positiv getestete Mitarbeiter laut COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung
>> Übersicht und alle FAQs zu COVID-19
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Stand: 02.11.2022