Werbung und Marktkommunikation, Fachverband
Einkommensteuer – Steuerpflicht bei Preisen und Gewinnspielen
Steuerrechtliche Klarstellung
Lesedauer: 1 Minute
Sind gewonnene Preise zu versteuern?
Grundsätzlich sind Preise als betriebliche Einkünfte zu beurteilen und damit zu versteuern. Als im Rahmen des gewerblichen Betriebes "erwirtschaftet“ und somit müssen als steuerbar gelten:
- Preise, die den Preisträgern im Rahmen eines Wettbewerbes durch eine Jury für eine konkrete Einzelleistung zuerkannt werden (z.B. Architekten- oder Musikwettbewerb, Literaturpreise, Filmpreise). Das Finanzministerium beurteilt diese Preise als Einnahmen des jeweiligen Betriebes
- Preise von Berufssportlern
- Preisgelder für Teilnahme an Unterhaltungsdarbietungen (z.B. Starmania, Dancing Stars, etc.)
- Preise, die nur eigenen Arbeitnehmern oder Geschäftspartnern als Incentive zuerkannt werden (umfasst auch Verlosungen) z.B. die Eintrittskarten für Fußballspiele.
Nicht steuerbar sind:
- Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben
- Preise für insbesondere wissenschaftliche Arbeiten und Leistungsstipendien
- Preise, die durch den Einsatz von Allgemeinwissen erzielt werden (z. B. Millionenshow)
- Preise, die außerhalb eines Wettbewerbes in Würdigung der Persönlichkeit gewährt werden (z. B. Nobelpreis, Literaturpreis in Würdigung des Gesamtwerkes, etc.)
- Staatspreise (Preise nach dem Kunstförderungsgesetz für herausragende künstlerische Leistungen)
Sind Werbepreise steuerbar?
Die österreichische Werbe- und Kreativwirtschaft beweist bei den nationalen Werbepreisen (Staatspreis, EFFIE, Venus, etc.), Landeswerbepreisen und bei internationalen Werbefestivals ihren internationalen, kreativen, phantasievollen und inhaltlich hochwertigen Standard und ihr Potential. Grundsätzlich besteht die Steuerpflicht auch für österreichische Werbepreise.
Stand: 10.01.2023