Berufsgruppen in der Werbung und Marktkommunikation
Berufsbilder
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Die Berufsbilder erklären die Tätigkeiten, die im Rahmen des entsprechenden freien Gewerbes ausgeübt werden.
Die Darstellung der Berufsbilder enthält einen Verweis auf die konkreten Gewerbewortlaute im Bereich Werbung und Marktkommunikation, die in der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe angeführt sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat in dieser „Liste der freien Unternehmertätigkeiten“ eine nicht abschließende Aufzählung von freien Gewerben zusammengestellt.
Berufsbild | Gewerbewortlaut entsprechend der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe |
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Adressverlage und Direktmarketingunternehmen | Adressverlage und Direktmarketingunternehmen |
Ankündigungsunternehmen | Ankündigungsunternehmen |
Beratung über Politik | Werbeagentur, Public Relations-Berater |
Eventagentur | Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement), Sponsoring-Agentur*) |
Kommunikationsberater | Werbeagentur, Public Relations-Berater |
Kommunikationsdesigner | Werbegrafik-Designer |
Markenstratege | Werbeagentur, Public Relations-Berater |
Markt- und Meinungsforscher | Markt- und Meinungsforschung |
Online-Agentur | Werbeagentur, Multimediaagentur |
PR-Agentur | Public Relations-Berater |
Texter/Konzepter | Werbetexter |
Werbeagentur | Werbeagentur, Erzeugung von Werbemitteln, Sponsoring-Agentur*), Werbungsvertreter |
Werbearchitekt | Werbearchitekt |
Werbemittelverteiler | Werbemittelverteiler |
- In den Berufsbildern beschriebene Spezialisierungen dienen Auftraggebern zur Orientierung.
- Berufsbilder sind eine Entscheidungshilfe für Start-ups bei der Unternehmensgründung.
- Berufsbilder bilden eine Grundlage für die Benennung fachspezifischer Ausbildungen.
- Aus Berufsbildern abzuleitende Kompetenzen dienen als Referenz für Gerichtsgutachten.
*) Konkreter Wortlaut in der Liste der freien Gewerbe: Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten.
Stand: 04.01.2023