Holzwürfel mit Aufschrift AGB und Paragraphen-Symbol in weißer Schrift mit grau hinterlegtem Kreis, in der Unschärfe zeigt sich darunter eine ausgebreitete Tageszeitung
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Werbung und Marktkommunikation, Fachverband

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Werbung und Marktkommunikation

Vertragsklausel für den Geschäftsverkehr

Lesedauer: 1 Minute

17.02.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsklauseln, die den alltäglichen Geschäftsverkehr vereinfachen sollen und die der Fachverband Werbung und Marktkommunikation seinen Mitgliedern gerne zur Verfügung stellt.

AGB Veranstaltungswirtschaft

Hinweis: 

AGB Werbeagenturen

Wichtiger juristischer Erfolg

Der Auftraggeber ist für die kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Überprüfung und damit die rechtliche Absicherung der Werbemaßnahme verantwortlich. 

Nach dem Obersten Gerichtshof (OGH) ist es zulässig, wenn die Agentur darauf in ihren AGB hinweist. Inhaltlich stammen diese AGB vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation. Daher sind sie vom OGH als branchenüblich und keinesfalls als für den Auftraggeber überraschend beurteilt worden.

Werbeunternehmen haben Rechtssicherheit, wenn sie die vom Fachverband Werbung herausgegebene und empfohlenen AGB verwenden.

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