Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachverband

Veränderliche Werte Sozialversicherung 2023

Vorläufige Kundmachung

Lesedauer: 1 Minute

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir informieren Sie über die veränderlichen Sozialversicherungswerte für 2023: 

Hinweis: Die rechtliche Kundmachung wird erst erfolgen, sodass diese Werte vorerst unverbindlich sind. Sollten sich noch Änderungen ergeben, werden wir darüber informieren. 

Beitragsgrundlagen für Versicherte nach § 2 Abs. 1. Z. 1-3 GSVG und § 2 Abs. 2 FSVG: monatlich € jährlich €
Mindestbeitragsgrundlage in der PV 500,91 6.010,92
Mindestbeitragsgrundlage in der KV (27. GSVG-Novelle ab 2003) 500,91 6.010,92
Höchstbeitragsgrundlage GSVG/FSVG 6.825,00 81.900,00

 

Versicherungsgrenzen und Beitragsgrundlagen für Versicherte nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG monatlich € jährlich €
Versicherungsgrenze ----- 6.010,92
Mindestbeitragsgrundlage 500,91 6.010,92

 

Sonstiges monatlich € jährlich €
Geringfügigkeitsgrenze ASVG 500,91 -----
Höchstbeitragsgrundlage ASVG 5.850,00 (195,00 täglich) 81.900,00
Einkommensgrenze für Kleinunternehmerregelung § 4 Abs. 1 Z. 7 GSVG ----- 6.010,92
Umsatzgrenze § 4 Abs. 1 Z. 7 GSVG ----- 35.000,00
Unfallversicherungsbeitrag 10,97 131,64

Aktualisierungsfaktor: 1,087

Aufwertungszahl: 1,031

Stand: 27.09.2022

Weitere interessante Artikel
  • Constantinus Award
    Vorgestellt: die Nominierten in 2 von 7 Kategorien des Constantinus Awards
    Weiterlesen
  • Constantinus Award
    Constantinus Award: Einreichfrist bis 5. April verlängert
    Weiterlesen
  • Verschiedene Euro-Scheine auf Wäscheleine mit Kluppen befestigt hängend
    Spezialinformation zur FATF-Prüfung und zu „goAML“ für Unternehmensberater:innen, welche im Fall von Tätigkeiten gem. § 365m1 Abs 2 Z 3 GewO Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ergreifen müssen
    Weiterlesen