Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachverband

Kommentar § 14

Online IT Kollektivvertrag

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Abs. 3 enthält eine Aliquotierungsregelung bei Eintritt und Ausscheiden eines Dienstnehmers während des Monates. Das für den betreffenden Monat gebührende Bruttomonatsgehalt ist durch 30 zu dividieren und das Resultat mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren. Der Divisor 30 gilt unabhängig davon, ob ein Monat 28, 29,30 oder 31 Tage hat.

Beispiel: Der Assistent der Geschäftsleitung (Tätigkeitsfamilie ST 1) eines auf Datensicherung spezialisierten EDV-Unternehmens tritt am 18. 10. 2007 in das Unternehmen ein. Die Zahl der verbleibenden Kalendertage im Oktober einschließlich des 18. Oktober beträgt 14. Das Anfangsgehalt des Dienstnehmers beträgt € 2.000,--. 

Sein Oktobergehalt von € 933,33 ermittelt sich wie folgt: € 2.000,--: 30 x 14 = 933,33. 

Die im § 14 KV enthaltene Aliquotierungsregel Monatsgehalt: 30 x Anzahl der Kalendertage gilt für ganze (Kalender-)Tage, nicht jedoch für einzelne Stunden. Für die Berechnung einzelner Stunden gilt Monatsgehalt: 167 x Anzahl der Stunden.

Stand: 01.06.2016