Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiter:innenprämie zum IT-KV 2024 abgeschlossen
IT-Betriebe können bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei ausbezahlen
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Nach längeren Verhandlungen wurde der Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiter:innenprämie zum IT-KV 2024 abgeschlossen.
Mit diesem Zusatz-KV besteht für IT-Betriebe die Möglichkeit, im Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäß § 124b Z 447 lit. a) EStG 1988 (BGBl. I Nr. 200/2023) in Höhe von max. 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei auszubezahlen. In Betrieben mit Betriebsrat bedarf es dazu einer Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat einer vertraglichen Vereinbarung für sämtliche Arbeitnehmer:innen des Betriebes.
Zu beachten sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, die restriktiv auszulegen sind (siehe dazu die Anfragebeantwortungen des BMF) Demnach sind sachliche Differenzierungen zwar zulässig, aber nur in engen Grenzen.
Zusatz-KV Mitarbeiter:innenprämie zum IT-KV 2024