Ein älteres Ehepaar bespricht sich mit einem Berater
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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachverband

Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter ab 1.1.2017

Gruppenversicherung bei der Uniqa

Lesedauer: 3 Minuten

Wieder etwas gemeinsam erreicht!

Der Fachverband hat nach einer Ausschreibung mit Unterstützung der GROSS Versicherungsmakler GmbH einen Versicherungsvertrag für eine Vertrauensschadenversicherung mit der UNIQA verhandelt. Durch diese einzigartige Gruppenversicherung entstehen neue Optionen für Österreichs Immobilienverwalter. Neues Jahr – neuer Schutz?

 

48.601 Anzeigen p.a. zählte das Bundeskriminalamt im Bereich Wirtschafts- und Betrugskriminalität. Die Aufklärungsquote liegt bei knapp über 60 %. Die Folgen für betroffene Unternehmen erschöpfen sich dabei nicht nur im Vermögensverlust sondern vor allem im Imageschaden. Eine Gefahr von außen? Nein, kam der Täter doch in drei von vier Fällen aus den eigenen Reihen (Krisenkompass-Institut, „Wirtschaftskriminalität in Österreichs Unternehmen“). Selbst mit der größten Aufmerksamkeit, einer besten Innenrevision und Unternehmensstruktur kann das Risiko von kriminalitätsbedingten Schäden nie ausgeschlossen werden.

Ab 01.01.2017 gibt es mit der neuen Vertrauensschadenversicherung Abhilfe. Dabei wird den Geschädigten der Vermögensschaden ersetzt, den ein versichertes Unternehmen bzw. eine einzelne Person in diesem Unternehmen diesen zugefügt hat.

 

Wo liegt der Vorteil der Vertrauensschadenversicherung? Es schützt das versicherte Unternehmen in seiner Existenz vor Vermögensschäden resultierend aus den von dem Unternehmen zuzurechnenden Personen vorgenommenen, den österreichischen Gesetzen widersprechenden, vorsätzlichen Handlungen. Es schützt die betroffenen Klienten dieser Unternehmen vor Vermögensverlusten. Es schützt die gesamte Branche weitgehend vor nicht wieder gut zu machenden Imageschäden.

 

Der Versicherungsumfang erstreckt sich auf € 2,000.000,00 pro Schadensfall, wobei die Auszahlungssumme auf € 4,000.000,00 pro Jahr limitiert ist und ein Selbstbehalt von € 10.000,00 besteht. In den Genuss dieser Versicherung kommen alle Mitglieder des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder mit einer uneingeschränkten, aufrechten Gewerbeberechtigung Immobilientreuhänder für den Bereich der Immobilienverwaltung bzw. als Immobilientreuhänder eingeschränkt auf Immobilienverwalter. Die Höhe der jährlichen Prämie beträgt lediglich € 108,00 (das sind € 9,00 pro Monat!) je versichertem Mitgliedsunternehmen. Für das Jahr 2017 übernimmt der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder die Kosten für die Versicherungsprämie zur Gänze und werden die Mitglieder dadurch nicht belastet. Ab dem Jahr 2018 wird diese Prämie von den versicherten Mitgliedern im Wege der Grundumlagen zu tragen sein.

 

Eine derartige Versicherung könnte ein Unternehmen selbst gar nicht (versicherbar wären nur durch Mitarbeiter verursache Schäden, aber nicht der Schaden, den ein Eigentümer seinen Kunden zufügt) oder nur zu einer vielfach höheren Prämie abschließen.

 

Für den Vorstand des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder war der umfassende Schutz der Mitgliedsbetriebe und der damit verbundenen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ein besonderes Anliegen, das durch erheblichen Einsatz aller Beteiligten nun erreicht werden konnte und umgesetzt wurde.

 

Die Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung schließt den Kreis zur gesetzlichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und ermöglicht einen „Rundumschutz“ für alle Beteiligten.

 

Umfasst vom Schutz sind alle verbotenen, zu Schadenersatz führenden Handlungen von Personen, die beim versicherten Unternehmen beschäftigt oder tätig sind. Dieser Personenkreis reicht von der untersten bis in die oberste Hierarchiestufe, sodass auch Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und sogar Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte inkludiert sind.  Während der Laufzeit aufgenommene Personen werden mit Aufnahme der Tätigkeit automatisch eingeschlossen, ausgeschiedene Personen erst nach einem Zeitraum von 90 Tagen nach Beendigung ihrer Tätigkeit ausgeschlossen. Für die Ersatzleistung benötigt es keinen Nachweis des Namens – die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Täter aus den eigenen Reihen stammt, genügt.

Geht ein Versicherungsfall auf eine Handlung zurück, die innerhalb eines Jahres vor Versicherungsbeginn vorgenommen wurde, so besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass das Fachverbandsmitglied erst nach Abschluss dieses Vertrages von dem Schaden Kenntnis erhalten hat. Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, so gilt nach dessen Ablauf eine Nachmeldefrist von zwei Jahren, sofern der Vertrag mindestens zwei Jahre bestanden hat. Im Rahmen der Nachmeldefrist erstreckt sich der Schutz nur auf solche Versicherungsfälle, deren Verursachung im Versicherungszeitraum lag.

 

Durch die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Computer-, Datenmissbrauch und Datenwiederherstellungskosten ergibt sich für das versicherte Unternehmen ein umfassender Schutz. Dabei ist es für die Versicherungsleistung nicht relevant, ob der Schaden mutwillig, dazu gehören Diebstahl, Betrug, Untreue oder Unterschlagung, herbeigeführt wurde, werden doch auch die indirekten Vermögensschäden, entstanden aus einer Computer- oder Netzwerkleistung, ersetzt.  Ausgeschlossen ist der Ersatz jedenfalls dann, wenn sich das versicherte Unternehmen Personen bedient, bei denen der Versicherte bei Versicherungsbeginn bzw. bei Einschluss in die Versicherung wusste, dass sie bereits einmal eine  dem Versicherungsschutz unterliegende vorsätzliche Handlung begangen haben.

 

Bei Fragen zur Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung wenden Sie sich bitte an den Fachverband unter immobilienwirtschaft@wko.at

Ihr Fachverbandsobmann KommR Mag. Georg Edlauer MRICS

Stand: 13.12.2016