Angebote Rechtschutzversicherung für Immobilienmakler
Rahmenverträge mit der ARAG SE und mit der D.A.S. Rechtschutz AG
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Der Fachverband hat im Februar 2018 Rechtsschutz-Rahmenverträgen mit ARAG und D.A.S. Rechtschutz abgeschlossen. Die ARAG SE hat den Rahmenvertrag per 30.6.2019 (mangels Nachfrage) aufgekündigt. Aktuell ist nur mehr der Rahmenvertrag mit der D.A.S. Rechtschutz AG.
Intensive Verhandlungen mit der D.A.S. Rechtschutz AG gingen dem Abschluss der Rahmenvereinbarung voraus. Der Sinn war, dass nicht eingeklagte Honorarforderungen aufgrund des Kostenrisikos der Vergangenheit angehören. Deshalb wurde der Rechtsschutzrahmenvertrag so konzipiert, dass dieser für den Großteil der Immobilienmakler anwendbar ist.
Welche Vorteile bietet der Rahmenvertrag?
- Neben einer allgemeinen Versicherungssumme sind für den „Allgemeinen-Vertrags-Rechtsschutz“ diverse Streitwertgrenzen für eigene Leistungen wählbar. Ein einmaliges Überschreiten der Grenze binnen 3 Jahren schützt auch bei höheren Ansprüchen.
- Durch den mit dem Versicherer ausverhandelten Kündigungsverzicht wird Kontinuität sichergestellt.
- Der Privatbereich des Betriebsinhabers plus seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen wird durch ein umfassendes Angebot geschützt.
- Des Weiteren ist es möglich, einen KFZ-Rechtsschutz für betrieblich aber auch privat genutzte Fahrzeuge zu inkludieren.
- Ihren Mitarbeitern kommt in allen gängigen Risiken, wie z.B. Schadenersatz- oder Strafrechtsschutz, ebenfalls ein Versicherungsschutz zu Gute.
- Die Prämien wurden so günstig wie möglich gestaltet und machen nur einen Bruchteil der möglichen Gerichts-, Rechtsanwalts-, Sachverständigen- oder Recherchekosten aus.
- Bei einer Umdeckung einer bestehenden Vorversicherung, egal von welchem österreichischen Institut, auf den Rahmenvertrag kommt es zum Entfall der Wartefrist und zu keiner Unterbrechung des Versicherungsschutzes.
- Der Inkasso-Rechtsschutz übernimmt die Forderungseintreibung für Sie, ohne dass sich dadurch die Schadensquote bzw. Prämie erhöht.
Warum sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Streitigkeiten über die Höhe der Honorarnoten und ob diese auch tatsächlich gerechtfertigt sind, werden zumeist nur aufgrund der Beweiswürdigung und der Interpretation des Gerichtes entschieden. Da dies immer die Gefahr birgt den Rechtsstreit zu verlieren und somit zusätzlich zu den eigenen Kosten auch die gegnerischen Kosten zu übernehmen sind, sehen viele Immobilienmakler von der Einklagung der Honorare ab. Folgende Beispiele zeigen die Wichtigkeit dieser Rechtsschutzversicherung:
- Eigene Leistung: Nach einer erfolgreichen Vermittlung eines Gebäudes behauptet der Verkäufer / Käufer, dass Ihre Beratung mangelhaft war und überweist nur 50 % des vereinbarten Honorars.
- Fremde Leistung: Für ein Ausstellungshaus mieten oder kaufen Sie sich Möbeln an und lassen sich diese liefern. Erst 3 Wochen nach der Lieferung bemerken Sie, dass bei der Lieferung der Boden und Türen zerkratzt wurden. Der Möbellieferant lehnt eine Entschädigung ab, da nach 3 Wochen so etwas jeder behaupten könne.
Ohne einer Rechtsschutzversicherung inklusive "Allgemeinen-Vertrags-Rechtsschutz" müssen Sie bei den aufgeführten Beispielen sämtliche Kostenrisiken selbst tragen.
Für eine Beratung bzw. zum Abschluss der Versicherungsprodukte wenden Sie sich bitte an den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens.